Hallo, brauche Hilfe der Wasserhahn tropft der Vermieter sagt ich soll die Kosten übernehmen. Kann mir jemand sagen ob die Klausel wirksam ist, ist irgendwie komisch formuliert.
„ Die Kosten für Schönheitsreparaturen trägt der Mieter. Die Kosten für Bagatellreparaturen werden vom Mieter auf Nachweis erstattet. Die Kosten dürfen im Einzelfall z.Zt. den Betrag von 80,00 EUR und jährlich maximal 8% der Jahresgrundmiete nicht übersteigen. Diese Vereinbarung wurde bei der Höhe der Grundmiete berücksichtigt. Der Mieter verpflichtet sich, auf Wunsch des Vermieters am Mieteinzugsverfahren teilzunehmen. “
Danke im Voraus
Hallo, brauche Hilfe der Wasserhahn tropft der Vermieter sagt
ich soll die Kosten übernehmen. Kann mir jemand sagen ob die
Klausel wirksam ist, ist irgendwie komisch formuliert.
genau, halte dich mal an die FAQ:1129
„ Die Kosten für Schönheitsreparaturen trägt der Mieter.
Die Kosten für Bagatellreparaturen werden vom Mieter auf
Nachweis erstattet. Die Kosten dürfen im Einzelfall z.Zt. den
Betrag von 80,00 EUR und jährlich maximal 8% der
Jahresgrundmiete nicht übersteigen. Diese Vereinbarung wurde
bei der Höhe der Grundmiete berücksichtigt. Der Mieter
verpflichtet sich, auf Wunsch des Vermieters am
Mieteinzugsverfahren teilzunehmen. “
Danke im Voraus
büdde
Der Mikesch