Strom für anderen Mieter gezahlt

Guten Morgen,

mal angenommen, beim Mieterwechsel in einem Mehrfamilienhaus stellte sich heraus, dass die Stromleitung für die Küche der Partei im Erdgeschoss, auf den Zähler der Partei im Dachgeschoss geklemmt war. Vermuten wir, die Mieterin im Dachgeschoss hätte den Strom der in der Küche im Erdgeschoss verbraucht wurde seit 13 Jahren mitgezahlt.

Könnte die Mieterin im Dachgeschoss die zu viel gezahlten Stromkosten zurückverlangen? Wenn ja, von wem?

Vielen Dank im vorraus für eure Antworten.

Brigitte

Hi,

Könnte die Mieterin im Dachgeschoss die zu viel gezahlten
Stromkosten zurückverlangen? Wenn ja, von wem?

wenn, dann zumindest nicht für die gesamten 13 Jahre, da sicher auch hier die Verjährungsfristen gelten.

Auf jeden Fall sofort den VM anschreiben und darauf hinweisen und um Abhilfe mit Fristsetzung bitten. Erfolgt keine Reaktion, kannst du selbst einen Handwerker beauftragen und die kosten dem VM auferlegen. Aber auch hier erst Reaktion abwarten und dann freundlich darauf hinweisen, dass du nach verstrichener Frsit selbst einen Fachmann beauftragst.

Marion

Moin,

Könnte die Mieterin im Dachgeschoss die zu viel gezahlten
Stromkosten zurückverlangen? Wenn ja, von wem?

wenn, dann zumindest nicht für die gesamten 13 Jahre, da
sicher auch hier die Verjährungsfristen gelten.

Gab es da nicht in den letzten Tagen sogar ein Gerichtsurteil, das ausdrücklich auch für einen längeren Zeitraum eine Rückzahlung bejahte? Mit dem (sinngemäßen) Argument, daß erst durch eine Handwerkerreparatur offensichtlich wurde, daß Wasser erst durch die eine Wasseruhr und dann nochmals durch eine zweite geleitet wurde und somit doppelt erfasst wurde (Der Mieter gar keine Möglichkeit, die Verjahrungsfrist zu hemmen).

Ich versuche mich weiter zu erinnern, falls es mir noch einfällt, melde ich mich nochmals.

Gruß vom Wolf

Hi,

Gab es da nicht in den letzten Tagen sogar ein Gerichtsurteil,
das ausdrücklich auch für einen längeren Zeitraum eine
Rückzahlung bejahte? Mit dem (sinngemäßen) Argument, daß erst
durch eine Handwerkerreparatur offensichtlich wurde, daß
Wasser erst durch die eine Wasseruhr und dann nochmals durch
eine zweite geleitet wurde und somit doppelt erfasst wurde
(Der Mieter gar keine Möglichkeit, die Verjahrungsfrist zu
hemmen).

angebracht fände ich das jedenfalls. Wäre sicher hilfreich, wenn jmd. dieses Urteil kennt und hier postet.

Marion

Guten Morgen Marion, guten Morgen Wolf,

vielen Dank erst mal für eure Antworten.

Mal davon ausgehend, dass der Vermieter bereits Kenntniss von der Sachlage hat, vereinbarte er von sich aus einen Gesprächstermin mit der Mieterin, erscheint zu diesem dann nicht. Möglicherweise, hat er sich mittlerweile wohl erkundigt wie die Sache für ihn aussieht. Nun hüllt er sich völlig in Schweigen. Soweit bekannt, hat er selber die elektrischen Leitungen in diesem Haus verlegt.

Die Frage wer nun den Anschluss falsch geklemmt hat, ob der Vermieter versehentlich oder die damaligen Mieter der Wohnung (absichtlich?) wird sich wohl schwer feststellen und schon gar nicht nachweisen lassen.

Vielen Dank Wolf fuer den Hinweis zu dem Gerichtsurteil - ich werde selber auch mal googeln, vielleicht werde ich ja fündig.

Trotzdem, wenn jemand schneller ist, bin ich dankbar wenn ich hier einen Hinweis zu diesem Gerichtsurteil finde.

Brigitte