Hallo !
Ich wohne mit meiner Freundin zusammen und wir haben, auch wenn ich merke was es für ein Fehler war bei uns im Mietvertrag eine Klausel.
Kurze Info ist ein Einheitsmietvertrag und der Satz steht in zusätzliche Vereinbarung.
„Der Mieter darf vor dem XX.XX.2010 nicht kündigen“
Jetzt meine Frage. Die Beziehung sieht böse aus und nur Sie könnte die Whg halten allein. Ich finanz. nicht. Wenn sie die Wohnung aber nicht halten will was dann ?
darf man kündigen. was hat der Vermieter dann für ein Recht und wie sieht das alles genau aus.
Mfg