Mietzahlung nach Kaufvertrag

Hallo,
Angenommen Mieter kauft die Wohnung, wo er gewohnt hat. Kaufdatum, laut Kaufvertrag, 18.04.07. Die Miete für April hat er schon bezahlt. Der ehemaliger Vermieter fördert die Mietzahlung für Mai und Juni. Mieter fördert sein Kaution und 1/2 Miete für April zurückt und ist nicht einverstanden mit weiteren Mietzahlungen. Wie ist die Rechtslage? :smile:

Vielen Dank und mit freudlichen Grüßen,
Ilias

Hallo,
Angenommen Mieter kauft die Wohnung, wo er gewohnt hat.
Kaufdatum, laut Kaufvertrag, 18.04.07.

Ist das auch wirklich das Kaufdatum wo der Käufer Eigentümer der Sache wird oder ist das nur das Datum wann der Vertrag geschlossen wurde?

Die Miete für April hat
er schon bezahlt. Der ehemaliger Vermieter fördert die
Mietzahlung für Mai und Juni.

Er „fördert“ die Zahlung? Du meinst wohl er fordert sie.

Mieter fördert sein Kaution und
1/2 Miete für April zurückt und ist nicht einverstanden mit
weiteren Mietzahlungen. Wie ist die Rechtslage? :smile:

Hängt von der Antwort zur obigen Frage ab. Wenn der Vermieter nicht mehr Eigentümer der Sache ist, dann kann er sie natürlich auch nicht mehr vermieten.

Gruß, Edison

Hallo

in der Regel kauft man eine Wohnung per 1. oder 15. eines Monats, was ist denn für ein Übergabetermin im KV eingesetzt? Und wann ist der Kaufpreis fällig?

Wenn der Kaufpreis im April noch nicht gezahlt ist, kann der Vermieter m.E. schon noch Miete verlangen, ansonsten würde man ja quasi umsonst wohnen.

Und zu verschenken hat doch niemand was.

Gruß

Hallo

in der Regel kauft man eine Wohnung per 1. oder 15. eines
Monats, was ist denn für ein Übergabetermin im KV eingesetzt?
Und wann ist der Kaufpreis fällig?

Wenn der Kaufpreis im April noch nicht gezahlt ist, kann der
Vermieter m.E. schon noch Miete verlangen, ansonsten würde man
ja quasi umsonst wohnen.

Aber die Kaufpreiszahlung muss ja nicht zwingend etwas mit dem Termin des Eigentumübergangs zu tun haben. Die letzte Wohnung habe ich zum 01.12. erworben (Kaufvertragsunterzeichnung 5 Wochen vorher) und irgendwann im März hat mich der Notar über die Fälligkeit der Zahlung informiert, ich hatte also 4 Monate Mieteinnahmen und Tagesgeldzinsen.

Greetz, T.