Rückstellungen innerhalb Nebenkostenabrechnungen

Hallo liebes Forum,

habe eine Frage bezüglich der Nebenkostenabrechnung, die mir kürzlich ins Haus „flatterte“.

Nachzahlung ca. 1.400,-- EUR.

Zu den Einzelheiten:

Einzug in die Neubauwohnung im Oktober 2004 (Zu der Zeit war das Haus fast noch im Rohbau). Die Nebenkosten werden nun erstmalig abgerechnet für 2005 und 2006.
Hauptbetrag innerhalb der Nachzahlung ist eine Rückstellung für Regenwasser,Schmutzwasser,Strassenreinigung und Abfallgebühren, die gemäss Hinweis auf der Nebenkostenabrechnung seitens der Stadt bis heute noch nicht veranlagt wurden (Grundabgabenbescheide für 2005 und 2006 liegen noch nicht vor). Ebenso verlangt der Vermieter aufgrund der hohen Nachzahlung rückwirkend zum 01.01.2007 eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung.

Meine Fragen:

Darf der Vermieter noch nicht veranlagte, geschätzte Gebühren und Kosten innerhalb der Nebenkostenabrechnung in Rechnung stellen ?

Darf der Vermieter rückwirkend eine Nachzahlung auf die bisher gezahlten Vorauszahlungen verlangen ?

Vielen Dank für Eure Antworten

Ahnungsloser

Lieber Ahnungsloser,

darf ich dich zumindest dahingehend aufklären, dass du die vorgeschaltete Seite nicht einfach bestätigen solltest, ohne sie zu lesen? Gleichfalls die FAQ 1129.

Rechtsauskünfte für direkt Betroffene darf nur der niedergelassene Anwalt geben, nicht dieses Forum.

Bitte lies und stell deinen neutralisierten Beitrag als nur noch halb Ahnungsloser neu ein.

Bis dann
Gruß
Nita

Danke Nita,
da habe ich mich aber auch unglücklich ausgedrückt. Alle Sachverhalte und Personen (selbst Ich) waren natürlich rein erfunden.

Habe den Beitrag nochmals umformuliert eingestellt.

Liebe Grüsse und Danke

Ahnungsloser