Kautionssparbuch

Hallo!

Ich weiß nicht, ob dies der optimale Platz für meine Frage ist, aber ich finde irgendwie kein passenderes Forum hier, daher schreibe ich mal hier:

Ich werde demnächst in eine neue Wohnung ziehen, und meine Vermieterin will die Kaution in Form eines Kautionssparbuchs. Sie meinte, ich solle einfach zu meiner Hausbank gehen, die wüßten schon, was da zu machen sei. Nun meint meine Hausbank, dass nicht ich, sondern meine Vermieterin ein solches Sparbuch anlegen soll, und ich das Geld dann auf dieses Sparbuch überweisen soll. Nun meine Frage: Ist das allgemein so, oder ist da meine Hausbank (eine Raiffeisen) einfach „anders“? Wenn letzteres der Fall ist, würde ich mich nämlich an eine andere Bank wenden, ansonsten müßte ich doch mit meiner Vermieterin nochmal reden.

Vielen dank schon mal vorab für eine Antwort!

Mit freundlichen Grüßen,
Robert Wipf

Hallo

Hallo!

Ich weiß nicht, ob dies der optimale Platz für meine Frage
ist, aber ich finde irgendwie kein passenderes Forum hier,
daher schreibe ich mal hier:

Ich werde demnächst in eine neue Wohnung ziehen, und meine
Vermieterin will die Kaution in Form eines Kautionssparbuchs.

Optimal wäre es wenn, du dich an die FAQ:1129 halten würdest

LG
Mikesch

Noch optimaler wäre es die Frage im Brett Finanzen zu stellen, da sie mietrechtlich null Relevanz hat. :wink:

An den Fragesteller,

der VM meint es m.E. sogar gut mit dir, denn wenn das Mietkautionskontau auf dich läuft, kannst du nen Freistellungsauftrag drauf enrichten, was nicht geht, wenn es auf den VM lautet.

Generell sind beide Konstruktionen möglich.

Gruss Ivo

Hi Ivo,

der VM meint es m.E. sogar gut mit dir, denn wenn das
Mietkautionskontau auf dich läuft, kannst du nen
Freistellungsauftrag drauf enrichten, was nicht geht, wenn es
auf den VM lautet.

wenn das Sparbuch auf den Namen des VM läuft, unterliegt es dann demnach steuerlich nicht seinem Vermögen und Zinseinküften?

Müsste dann der Mieter die Zinseinnahmen ggflls. versteuern? Wie geht das dann, wenn das Vermögen nicht auf seinen Namen läuft?

Marion

Hallo!

meine Bank macht inzw. keine Kautionssparbücher mehr.
Kann also sein, dass das nicht jede Bank macht.

Marion

Hallo,

mein Beitrag war nicht als Frage nach der Rechtslage als vielmehr eine Frage nach Erfahrungen der Form „wie macht das Eure Bank“ … dass sie im falschen Bereich steht, wie Ivo bereits schrieb, steht dann auf einem anderen Blatt! Da hat er nämlich recht … und ich möchte mich entschuldigen, und gelobe Besserung fürs nächste mal!

Gruß Robert

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Ivo,

das ist eine Antwort, wie ich sie mir erhofft habe! Danke! Und nochmals Entschuldigung für die Frage im falschen Forum!

Gruß, Robert

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin, Robert,

vorab: Deine Bank sollte gefälligst das tun, wozu Du sie beauftragst.

Üblich war bis vor nicht allzu langer Zeit, dass der Vermieter ein Sparbuch anlegte und dem Mieter in die Hand versprach, ihm beizeiten das Guthaben auszuhändigen. Nachdem sich immer wieder Mieter übervorteilt fühlten („Was - nur 1 % Zinsen?!?“), hat so mancher Vermieter sich den Ärger vom Hals geschafft, indem er dem Mieter vorschlug, die Kaution selbst anzulegen und ihm die Anlage zu verpfänden. Somit sind beide Seiten abgesichert und keiner kann dem anderen etwas vorwerfen.

Gruß Ralf

Das es dem VM nicht gehört kann er es auch nicht freistellen.
Daher fällt ZASt an.
Mit dem Beleg darüber könnte m.w. theoretisch der M nun das ganze in seiner Einkommenssteuererklärung geltend machen, was kaum einer in der Theorie macht, weil umständlich (und der Nachweis dass es einen betrifft ist auch nicht so einfach wegen des Namen des VM auf dem beleg).

Gruss Ivo