Kündigung Mietwohnung

Hallo,

da hat mir jemand sein Leid geklagt, daß sie derzeit (und wie sie sagt vorübergehend) so große finanzielle Probleme hat, daß sie die Miete nicht bezahlen konnte. Nach drei Monaten wurde ihr fristlos gekündigt.
Soweit ich informiert bin, ist das nicht ok. In meiner Nachbarschaft hat es vor 2 Jahren über ein Jahr gedauert bis wirklich zahlungsunwillige Mietnomaden rausgewiesen waren. Ich habe derjenigen erst mal den Mieterverein empfohlen. Vielleicht kann man dort helfen.

Aber nun bin ich doch auch selbst neugierig. Hat sich gesetzlich was geändert, so daß heutzutage Mieter wirklich so fix einfach auf die Straße gesetzt werden können? Und was ist, wenn die rückständige Miete nach der Kündigung gezahlt wird? Löst sich dadurch die Kündigung in Luft auf?

Gruß Steffi

Hallo

werden 2 MM nicht gezahlt kann der Vermieter fristlos kündigen.
Nun kann der Mieter aber durch Zahlung der fehlenden Miete diese Kündigung außer Kraft setzen, aber nur einmal. Gerät er wieder in Verzug und wird ein 2. Mal fristlos gekündigt, nutzt ihm auch die nachträgliche Zahlung nichts mehr.

Sollte der Mieter also die fehlenden Mieten nach der Kündigung gezahlt haben, ist die fristlose Kündigung hinfällig.

Einerseits kann keiner so einfach auf die Strasse gesetzt werden, denn verlässt der Mieter die Wohnung nicht freiwillig, muss der Vermieter eine Räumungsklage erwirken und das geht nicht von jetzt auf gleich.
D.h. der Mieter hätte die Möglichkeit sich eine neue Wohnung zu suchen.

Anmerkung: viele solcher Fälle ließen sich vermeiden wenn der Mieter mit dem Vermieter ein offenes Wort reden würde, sind beide vernünftige Menschen kann es hier in der Regel auch eine für beide Seiten positive Lösung geben.

Gruß

Hallo Irene,

erst mal Dank für deine Ausführungen.

Anmerkung: viele solcher Fälle ließen sich vermeiden wenn der
Mieter mit dem Vermieter ein offenes Wort reden würde, sind
beide vernünftige Menschen kann es hier in der Regel auch eine
für beide Seiten positive Lösung geben.

Ja so denke ich wohl auch. Aber wie mir erzählt wurde, ist das Verhältnis wohl derzeit ziemlich gespannt. Der Mieter hatte nämlich einiges Geld (Zahlung haben Freunden zugesagt) dafür investiert, einen Verkaufsgegenstand durch Reparatur aufzuwerten, um ihn zu wesentlich besseren Konditionen verkaufen zu können, was denn auch geglückt ist und den Mieter jetzt in die Lage versetzt die ausstehende Miete zu begleichen und noch über zu haben, was bei Verkauf ohne Reparatur nicht möglich gewesen wäre. Der Vermieter hat in des Mieters Post (Sammelbriefkasten) spioniert(Sonnenlicht) und dabei die Reparaturrechnung gelesen und war der Meinung, daß der Mieter keine großen Ausgaben tätigen darf, ohne zuvor die Mietschulden beglichen zu haben. Das der Mieter real noch gar kein eigen verfügbares Geld ausgegeben hat bevor er die Verkaufssumme hatte und das es letztlich auch für den Vermieter lohnend war, sieht dieser nicht so, sondern schickte die Kündigung.
Irgendwie kann ich beide etwas verstehen, aber raten kann ich denen jetzt auch nicht so wirklich, denn durch die Briefspionage herrscht jetzt zwischen den Parteien anscheinend kalter Krieg.

Gruß Seffi