Einkommen des Mieters

Hallo,

mal angenommen ein Mieter wohnt seit 1 jahr in einem Haus und legt nun dem Vermieter erstmalig eine Vermieterbescheinigung für den entsprechenden Landkreis vor mit der Behauptung er wollte Wohngeld beantragen (der fiktive Anwalt des Mieters hätte in dem Schreiben dies als Wohngeld gezeichnet).
Der VM stellt allerdings fest, des der M kein Wohngeld beantragt hat, sondern diese Vermieterbescheinigung für vermutet ALG II benötigt, da die Vermieterbescheinigung für Wohngeld eine andere wäre.

Könnte der VM verlangen zu erfahren für welchen Antrag genau die Vermieterbescheinigung ist?
Könnte er Verlangen zu erfahren wie sein Mieter derzeit seinen Lebensunterhalt bestreitet?
Müßte M Auskunft geben?

Vielen Dank
Memale

Hallo,

Könnte der VM verlangen zu erfahren für welchen Antrag genau
die Vermieterbescheinigung ist?
Könnte er Verlangen zu erfahren wie sein Mieter derzeit seinen
Lebensunterhalt bestreitet?
Müßte M Auskunft geben?

ich wüsste nicht, was dies alles den Vermieter angeht.

Gruß,

Malte

Hallo,

Könnte der VM verlangen zu erfahren für welchen Antrag genau
die Vermieterbescheinigung ist?
Könnte er Verlangen zu erfahren wie sein Mieter derzeit seinen
Lebensunterhalt bestreitet?
Müßte M Auskunft geben?

ich wüsste nicht, was dies alles den Vermieter angeht.

Der VM hätte ein Unterschrift unter etwas zu setzen, von dem ihm nicht genau mitgeteilt bekommen hätte, worum es geht. Denn um Wohngeld im eigetlichen Sinne würde es sich ja nicht handeln, wie sich herausstellte. Ist da Nachfragen nicht erlaubt?
Insofern ginge es ihn doch zumindest etwas an um was für einen Antrag es sich genau handelte, oder?

Oder unterschreiben Sie Unterlagen ohne das Kleingedruckte zu kennen?

Gruß,

Memale

Malte

Hallo,

Könnte der VM verlangen zu erfahren für welchen Antrag genau
die Vermieterbescheinigung ist?
Könnte er Verlangen zu erfahren wie sein Mieter derzeit seinen
Lebensunterhalt bestreitet?
Müßte M Auskunft geben?

ich wüsste nicht, was dies alles den Vermieter angeht.

Der VM hätte ein Unterschrift unter etwas zu setzen, von dem
ihm nicht genau mitgeteilt bekommen hätte, worum es geht.

Worum es geht, steht darauf. Der Vermieter bestätigt einige Daten zur Wohnung und dass X dort zu bestimmten Konditionen Mieter ist. Mehr nicht.

Ist da Nachfragen nicht erlaubt?

Nachfragen ist immer erlaubt. Es geht den Vermieter trotzdem nichts an, wie ein Mieter seinen Lebensunterhalt bestreitet oder warum er wo solch eine Bescheinigung vorlegen möchte. Warum sollte es auch?

Insofern ginge es ihn doch zumindest etwas an um was für einen
Antrag es sich genau handelte, oder?

Warum? Der Vermieter hat sich aus dem Leben seines Mieters herauszuhalten, solang dieser sich an den Mietvertrag hält.

Oder unterschreiben Sie Unterlagen ohne das Kleingedruckte zu
kennen?

Siezen wird im Netz allgemein als unfreundlich betrachtet, das nur nebenbei. Ich unterschreibe Unterlagen auf Grundlage dessen, was in ihnen steht. Ich schnüffle jedoch üblicherweise nicht in fremder Leute Angelegenheiten herum.

.m

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Hallo,

Insofern ginge es ihn doch zumindest etwas an um was für einen
Antrag es sich genau handelte, oder?

Warum? Es handelt sich doch nur um eine Mietbescheinigung, in der Angaben zum Mietobjekt und der Miethöhe gemacht werden.

Oder unterschreiben Sie Unterlagen ohne das Kleingedruckte zu
kennen?

Was für Kleingedrucktes? Du unterschreibst ja keinen Vertrag, sondern bescheinigst lediglich gewisse Daten über ein Mietobjekt. Das ist ein großer Unterschied :wink:

Aber ist doch ganz einfach, wenn man die Situation umdreht und sich überlegt, man wäre selbst Mieter, fällt es einem vielleicht leichter zu verstehen, dass man seinem VM nicht alles auf die Nase bindet.

Einem Chef erzählt man ja auch nicht, was man mit wem nachts so treibt, wo und mit wem man ausgeht. Ich denke jeder hat ein Recht auf seine Privatsphäre. Man ist ordentliche Arbeit und regelmäßige Mietzahlug schuldig. aber das War’s dann auch :wink:

Marion

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Hallo,

Könnte der VM verlangen zu erfahren für welchen Antrag genau
die Vermieterbescheinigung ist?
Könnte er Verlangen zu erfahren wie sein Mieter derzeit seinen
Lebensunterhalt bestreitet?
Müßte M Auskunft geben?

ich wüsste nicht, was dies alles den Vermieter angeht.

Der VM hätte ein Unterschrift unter etwas zu setzen, von dem
ihm nicht genau mitgeteilt bekommen hätte, worum es geht.

Worum es geht, steht darauf.

Eben nicht eindeutig! Und Angaben des Scheines und Angaben des Anwaltschreibens würden ja nicht übereinstimmen. Und da ein solcher Schein vom Anwalt des M geschickt würde, sagt dies doch genügend über M aus. Denn bei einen normalen VM-M Verhältnis würden sich solche Fragen nicht stellen.

Der Vermieter bestätigt einige

Daten zur Wohnung und dass X dort zu bestimmten Konditionen
Mieter ist. Mehr nicht.

Ist da Nachfragen nicht erlaubt?

Nachfragen ist immer erlaubt. Es geht den Vermieter trotzdem
nichts an, wie ein Mieter seinen Lebensunterhalt bestreitet
oder warum er wo solch eine Bescheinigung vorlegen möchte.
Warum sollte es auch?

Das würde den VM auch nicht interessieren, aber da VM Erst-VM wäre, fehlte ihm halt die Erfahrung in solchen Dingen. Und fragen kann man ja.

Insofern ginge es ihn doch zumindest etwas an um was für einen
Antrag es sich genau handelte, oder?

Warum? Der Vermieter hat sich aus dem Leben seines Mieters
herauszuhalten, solang dieser sich an den Mietvertrag hält.

Genau da liegt das Problem, M neigt zu unberechtigten Mietkürzungen und VM wäre so oft auf der jagd nach seinem Geld. Und nach Abmahnungen kämen wieder Anwaltsschreiben, in denen sich der Anwalt entschuldigt und die Nachzahlungen ankündigt, da er sich vertan hätte.

Siezen wird im Netz allgemein als unfreundlich betrachtet, das
nur nebenbei.

Entschuldigung, das wußte ich nicht, wird nicht wieder vorkommen.

Ich unterschreibe Unterlagen auf Grundlage

dessen, was in ihnen steht. Ich schnüffle jedoch üblicherweise
nicht in fremder Leute Angelegenheiten herum.

Schnüffeln ist etwas anderes als fragen. Es geht auch nicht darum das M sein Recht auf Unterstützung verwehrt werden sollte, sondern lediglich um einen unerfahrenen VM, der Sorgen hätte noch weiter mit unnötigen Anwaltsschreiben konfrontiert zu werden und sich über die Folgen seines Handelns und der Änderung der Umstände informieren wollte.

MfG Memale

.m

Hallo,

Schnüffeln ist etwas anderes als fragen. Es geht auch nicht
darum das M sein Recht auf Unterstützung verwehrt werden
sollte, sondern lediglich um einen unerfahrenen VM, der Sorgen
hätte noch weiter mit unnötigen Anwaltsschreiben konfrontiert
zu werden und sich über die Folgen seines Handelns und der
Änderung der Umstände informieren wollte.

nun, eine Vermieterbescheinigung, wie ich sie kenne, hat für den Vermieter erstmal gar keine weiteren Folgen. Er bestätigt nur, was ohnehin gegeben und bekannt ist. Wenn der Mieter so ein Problemkind ist, dann kann man nur hoffen, ihn möglichst schnell los zu sein und sich den nächsten besser anzuschauen. Andererseits bekommt man halt die Mieter, die die Wohnung anzieht. Möchte man das Niveau ändern, muss man die Wohnung ändern.

In kurz: „So ist das halt“ - was willste machen?

Gruß,

Malte

Hallo,

ohne alles gelesen zu haben, muss ich feststellen, dass su nur ach und nach mit einzelheiten rausrückst.

Aber egal, die Ursprungsfrage war von Malte korrekt beantwortet. Was für Einkünfte der Mieter hat, und wie er die Miete aufbringt, geht den VM nichts an. Wenn der Mieter nicht bezahlt, geht halt leider alles seinen für den VM mitunter sehr leidlichen Gang.

Leider vergessen VM oft, dass Vermietung nichts andrres ist, als ein normales Geschäft/Gewerbe und sie eben ein unternehmerisches Risiko tragen. Es zwingt sie ja niemand, ihr Geld mit Vermietung zu machen :wink:

Es kann gut gehen und schief gehen, wie vieles im Leben. Manches ist schmerzlich und man zahlt Lehrgeld, manches geht gut und man macht Reibach.

That’s Live, auch für Vermieter.

Marion

Also ich habe dazu zu sagen, dass wenn man sich in Hamburg für ne Wohnung interessiert, man vorab auf einer Selbstauskunft angeben muss, welchen Beruf man ausübt und wie hoch das Einkommen ist. Eine Lohnabrechnung wollen einige sogar auch noch sehen. Irgendwie scheint sich das durchgesetzt zu haben, denn so machen es die Makler, privaten Vermieter und auch die Hausverwaltungen. Und wenn man falsche Angaben macht kann man sogar gekündigt werden stand da drauf.

Wenn die garnicht das Recht hätten das zu fragen, dann hätten sie auch nich das Recht danach zu kündigen, man könnte ja sonst als Mieter sagen: „Falsche Angaben? na und. Meine persönlichen Verhältnisse hat den Vermieter nicht zu interessieren. Ich hab das so ausgefüllt damit da irgendwas steht“ ???

Also ich habe dazu zu sagen, dass wenn man sich in Hamburg für
ne Wohnung interessiert, man vorab auf einer Selbstauskunft
angeben muss, welchen Beruf man ausübt und wie hoch das
Einkommen ist. Eine Lohnabrechnung wollen einige sogar auch
noch sehen. Irgendwie scheint sich das durchgesetzt zu haben,
denn so machen es die Makler, privaten Vermieter und auch die
Hausverwaltungen. Und wenn man falsche Angaben macht kann man
sogar gekündigt werden stand da drauf.

Erwachsene Menschen können untereinander weitesgehend vereinbaren, was sie wollen. Wenn die Mieter so doof oder so in Wohnungsnot sind, dieses Spiel mitzuspielen, dann ist das eben so, ist auch ne Sache von Angebot und Nachfrage. Ich musste so etwas noch nie ausfüllen. Eine Wohnungsbaugesellschaft wollte mal ne Schufaauskunft, aber bei der hab ich letztlich nicht gemietet.

Wenn ein potentieller Vermieter mich freundlich fragt, was ich denn so mache, erzähle ich ihm das gerne, wenn er mich um einen Einkommensnachweis bittet, empfinde ich das als höchst unverschämt. Je nach Lage würde ich vielleicht dann erstmal einen von ihm fordern, um sicher sein zu können, dass er wirtschaftlich in der Lage ist, das Haus in Ordnung zu halten (womit sich das Geschäft dann wohl auch erledigt hätte).

Der Punkt ist, dass es auf beiden Seiten immer wieder Idioten gibt, die die andere Seite herablassend als Bittsteller betrachten und nicht wie es angemessen ist, als Geschäftspartner.

Gruß,

Malte

Malte du hast absolut recht, aber das kommt wohl wirklich auf die Stadt an…

Die Erfahrung die ich bisher in Hamburg bei allen Objekten machen durfte war, dass es immer mindestens 10 und mehr Interessenten gibt und diese Selbstauskunft nutzen diese 3 Gruppen für ihre Auswahl.

Naja wenns schön macht :smile:

Vielen Dank für eure Beiträge.
Mein Schluß daraus ist, daß der VM nach einem hoffentlich baldigen Ende des Mietverhältnisses das Objekt nicht wieder vermietet, denn für 200€ braucht er sich nicht solchen Streß antun.
Denn wenn er wenigstens eine Reibach bei machen würde, aber so…
Grüße Andrea

Hi,

Mein Schluß daraus ist, daß der VM nach einem hoffentlich
baldigen Ende des Mietverhältnisses das Objekt nicht wieder
vermietet, denn für 200€ braucht er sich nicht solchen Streß
antun.
Denn wenn er wenigstens eine Reibach bei machen würde, aber
so…

gerade bei so niedrigpreisigen Objekten muss man mit solchem Stress wohl leider rechnen. Das einzige, was einem da noch etwas Sicherheit bietet, ist wohl das Vermieten an Studenten oder Azubis, für die deren Eltern mietbürgen.

Ich möchte damit keineswegs alle, die wenig Geld haben über einen Kamm scheren, aber die Wahrscheinlichkeit an jemanden zu geraten, der Schwierigkeiten hat, die Miete regelmäßig beizubringen, ist wohl leider nicht niedrig.

Diese Preiskategorie lohnt sich vermutlich nur, wenn man mehrere Objekte davon hat.

Gruß,

Malte

vorab auf einer Selbstauskunft
angeben muss, welchen Beruf man ausübt und wie hoch das

VORAB. Eben. Das ist ein großer Unterschied.

Levay

Ich verstehe dein Problem nicht. Bislang steht doch nur die Möglichkeit im Raum, dass der Mieter ALG II beantragt hat. Das geht den Vermieter in der Tat rein gar nichts an, wie ja schon gesagt wurde. Man muss sich ja nur mal folgende Frage stellen: Angenommen, der Vermieter hätte Anspruch darauf, von dem Antrag auf ALG II zu erfahren - welche Konsequenzen könnte er ziehen? Antwort: keine. Vertrag ist Vertrag ist Vertrag.

Im Übrigen besteht doch bei einer Unterkunft dieser Preisklasse eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Agentur für Arbeit die Mietkosten übernehmen wird. Und ob das Geld nun vom Staat kommt oder aus Erwerbstätigkeit, kann dem Vermieter ebenfalls wieder völlig egal sein.

Was meinst du nur mit „Stress“? Bis jetzt ging es lediglich darum, ein blödes Formular auszufüllen. Wenn das für dich „Stress“ ist, dann versuch dich mal im juristischen Staatsexamen; du wirst den Begriff hernach ganz neu definieren *g*

Levay

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Ich verstehe dein Problem nicht. Bislang steht doch nur die
Möglichkeit im Raum, dass der Mieter ALG II beantragt hat. Das
geht den Vermieter in der Tat rein gar nichts an, wie ja schon
gesagt wurde. Man muss sich ja nur mal folgende Frage stellen:
Angenommen, der Vermieter hätte Anspruch darauf, von dem
Antrag auf ALG II zu erfahren - welche Konsequenzen könnte er
ziehen? Antwort: keine. Vertrag ist Vertrag ist Vertrag.

Im Übrigen besteht doch bei einer Unterkunft dieser
Preisklasse eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass die
Agentur für Arbeit die Mietkosten übernehmen wird. Und ob das
Geld nun vom Staat kommt oder aus Erwerbstätigkeit, kann dem
Vermieter ebenfalls wieder völlig egal sein.

Was meinst du nur mit „Stress“? Bis jetzt ging es lediglich
darum, ein blödes Formular auszufüllen. Wenn das für dich
„Stress“ ist, dann versuch dich mal im juristischen
Staatsexamen; du wirst den Begriff hernach ganz neu definieren
*g*

Streß mit Mietern bedeutet für mich, wenn der M Gespräche nur über den Anwalt führt und persönliche Gespräche ablehnt, Nebenkosten ungerechtfertigt einbehält und nach mehrmahligem Abmahnen vom Anwalt ein Schreiben kommt: Entschuldigung, falsch beraten!, in Anwaltsschreiben vom Mieter Reperaturen angemahnt werden die längst gemacht sind, der Mieter sich nach 1 Jahr Mietzeit immer noch empört, den MV vor Einzug unterschrieben haben zu müssen und und und.
Da fragt sich VM, warum er sich das bloß angetan hat, aber leider leider ist es ja einfacher ein Haus zu verkaufen, als ein Mietverhältnis zu beenden.
Und ein 4 jähriges Kind und Zwillinge von 15 Monaten sind sicher genauso stressig wie ein Staatsexamen in Jura.

Grüße Memale

Levay

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