Hallo,
angenommen folgender Fall:
Mieter lüftet im ersten Zimmer und hat einen Gegenstand zwischen der offenen Balkontür (Plastikrahmen) und dem Fensterrahmen (Plastik). Derweil hält sich Mieter im anderen/zweiten Zimmer auf, als die Balkontür des ersten Zimmers durch starken Wind zuknallt. Als Mieter ins erste Zimmer zurückkommt und die Fenstertür schließt, merkt er dass es von unten etwas zieht. Wohl dadurch dass ein Gegenstand zwischen Tür und Rahmen stand (den Mieter vergessen hatte, beiseite zu nehmen), ist die untere Halterung der Fenstertür leicht verbogen(so gut wie nicht sichtbar), man merkt es nur durch leichten Zug und bei genauem Hinsehen sieht man, dass etwas Plastik des Rahmens der Balkontür (der Rahmen der das Fenster hält) direkt an der unteren Halterung ca. 1 cm gerissen ist.
Was wäre nun zu tun und wer haftet ggf? Es war keine Absicht des Mieters, den Gegenstand dort zu belassen und der starke Wind kam plötzlich.
Danke!
Tigerin