Hallo zusammen
Angenommen es würde sich folgendes Abspielen:
T mietet 2004 eine möblierte Einlieger-Wohnung der Vermieterin B. Diese schließen einen standardisierten Zeitmietvertrag für 3 Jahre ab. Als er einzieht ist alles gebraucht, also weder neu renoviert noch neuer Teppich oder sonstwas. 2006 verkauft die alte Vermieterin B das gesamte Haus an S, samt der Einliegerwohnung. T will nun am Ende der Laufzeit ausziehen. Kurz bevor B verkauft hat, kam es häufiger zu Meinungsverschiedenheiten zwischen T und B…B möchte nun T eins auswischen und behauptet nun, dass der Teppich damals vor 3 Jahren bevor noch T eingezogen ist neu gewesen sei. Dies war jedoch nicht der Fall, da T den gleichen Teppich bei der Wohnungsbesichtigung gesehen hatte als der alte Mieter noch drin war. Diesen alten Mieter kennt T jedoch nicht, womit er keine Zeugen dafür hat außer seine Eltern.
Nun will S, der B bei der Wohnungsübergabe hinzuzieht, von T einen neuen Teppich, weil der alte ein paar normale Flecken bzw Abnutzungserscheinungen aufweist.
Wie kann sich T retten, damit er keinen neuen Teppich bezahlen muss, da der Teppich bereits alt war. Im Mietvertrag ist diesbezüglich nichts festgehalten.
Kann S überhaupt an T Forderungen stellen, da B damals an „S“ die Wohnung so verkauft hat wie gesehen und somit die neuen Vermieter alles in dem Zustand gekauft haben als sie das Haus besichtigt haben ? Denn B hat das Haus verkauft und hat somit keinerlei Ansprüche mehr an T.
Danke für eure Mühen
LG
Hallo
normalerweise steht im MV z.B. Wohnung wird unrenoviert übergeben oder Teppichboden neu o.ä.
Steht denn überhaupt etwas zu Renovierung etc.?
Man sollte den Teppichboden ggf. reinigen und sich strikt weigern diesen zu ersetzen, da bereits in der Wohnung vorhanden.
Dann steht Aussage gegen Aussage und man könnte dem Vermieter empfehlen Klage einzureichen.
Also ich würde da nix zahlen und es darauf ankommen lassen.
Gruß
nein das ist ein stinknormaler Muster-Mietvertrag…
Bevor der alte Vermieter das Haus verkauft hatte, hatte T vorsorglich ein Schreiben aufgesetzt und den alten Vermieter unterschreiben lassen, da ihm die neuen Vermieter etwas komisch vorkamen. In dem Schreiben heißt es:
„Die Möblierungen der Whg. waren alle in einem gebrauchten Zustand. Herr T ist lediglich verpflichtet die Whg. in einem sauberen Zustand zu hinterlassen. Eine Renovierpflicht besteht somit nicht“
Alles schön und gut, aber es wird kein Bezug auf den Teppich genommen.
Das doofe ist auch, wenn T die Wohnung gutgläubig so übergibt, dann können die dort alles machen was sie wollen und sich selber irgendwelche Beweise machen um diese dann gegen T vor Gericht zu verwenden. Aber T hat ja auch kein Zurückbehaltungsrecht des Schlüssels.
Alles ein bisschen schwer.
„Die Möblierungen der Whg. waren alle in einem gebrauchten
Zustand. Herr T ist lediglich verpflichtet die Whg. in einem
sauberen Zustand zu hinterlassen. Eine Renovierpflicht besteht
somit nicht“
Alles schön und gut, aber es wird kein Bezug auf den Teppich
genommen.
M.E. schließt das auch den Teppich ein. Denn eine Renovierungspflicht wurde ausgeschlossen und das gilt auch für den Teppich.
Das doofe ist auch, wenn T die Wohnung gutgläubig so übergibt,
dann können die dort alles machen was sie wollen und sich
selber irgendwelche Beweise machen um diese dann gegen T vor
Gericht zu verwenden. Aber T hat ja auch kein
Zurückbehaltungsrecht des Schlüssels.
T. muss die Wohnung nicht „gutgläubig“ übergeben, sondern mit einem normalen Übergabeprotokoll, in dem z.B. aufgeführt wird ob irgendwelche Schäden oder MÄngel vorhanden sind, die T. beseitigen muss.
Sollte dann hier der Punkt Teppichboden ins GEspräch kommen, kann T. darauf verweisen, dass eine Vereinbarung diesbezüglich vorliegt, die eine Renovierungspflicht seitens T. ausschließt.
Was anderes sollte T. auch nicht unterschreiben.
Ein paar Fotos am gleichen Tag, ggf. mit einem Zeugen, den T. dazu bittet, dürfte reichen als Beweis.
Alles ein bisschen schwer.
Es wird nichts so heiß gegessen…
Gruß
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T. muss die Wohnung nicht „gutgläubig“ übergeben, sondern mit
einem normalen Übergabeprotokoll, in dem z.B. aufgeführt wird
ob irgendwelche Schäden oder MÄngel vorhanden sind, die T.
beseitigen muss.
Sollte dann hier der Punkt Teppichboden ins GEspräch kommen,
kann T. darauf verweisen, dass eine Vereinbarung diesbezüglich
vorliegt, die eine Renovierungspflicht seitens T. ausschließt.
Ja das mit dem Übergabeprotokoll ist auch alles schön und gut, aber wenn der Vermieter auf seine Mängel besteht die T nicht nachvollziehen kann, dann unterschreibt T zwar nicht, aber dafür bekommt er wiederum auch kein Übergabeprotokoll vom Vermieter ausgestellt, aber den Schlüssel müsste er trotzdem gezwungenermaßen übergeben. Und nun ?
Und die Höhe ist ja, dass der neue Vermieter darauf besteht, dass der alte Vermieter bei der Übergabe mit anwesend sein soll. Hat der neue Vermieter überhaupt einen Anspruch darauf dass der alte dabei ist, schließlich mag T die alten nicht und möchte auch keinen Kontakt mehr mit denen und glaubt sogar, dass die alten dort für mehr Wirbel sorgen würde. Schließlich will der neue wissen was in der Wohnung vorhanden sein muss und was nicht. Aber das hätte er ja damals klären können, als er das Haus gekauft hat und nicht jetzt. Kann T die Anwesenheit verweigern?
Da sich soviel Streit abzeichnet, ist das ein Fall für den Anwalt bzw. Rechtsschutz? Ein Schaden wäre noch nicht eingetreten aber dieser steht ja unmittelbar bevor, wenn man an den Reaktionen des Vermieters erkennen kann.
Hallo
gibt es denn sonstige Mängel oder geht es nur um den Teppichboden? Ich würde mir da im Vorfeld nicht so einen Stress machen.
Letztendlich kann man im Übergabeprotokoll immer noch den Zusatz machen: vom Mieter nicht anerkannt, da er nicht zum renovieren verpflichtet ist bzw. die Angaben nicht stimmen.
Und wenn deine Mietzeit abgelaufen ist musst du den -schlüssel abgeben, oder willstdu diesen unbedingt behalten?
Bis jetzt ist doch noch gar nichts passiert. Nimm dir zur Übergabe auch einen Zeugen mit. Bis jetzt ist es auch noch kein Fall für einen RA - warte doch erst mal ab.
gruß
Und wenn deine Mietzeit abgelaufen ist musst du den -schlüssel
abgeben, oder willstdu diesen unbedingt behalten?
Was heißt unbedingt? im Grunde will T mit der ganzen Sache für immer abschließen. Aber „beide“ Vermieter scheinen ihm eins noch reinwürgen zu wollen.
Das Mietverhältnis geht bis zum 31.07…Wenn die Übergabe am 30.07 stattfindet, dann hat T noch Hausrecht dort und kann selbst bestimmen wer rein darf und wer nicht. Allerdings würde dies wahrscheinlich dazu führen, dass dann der neue Vermieter auch nicht kommen würde mit dem Vorwand, dass er unbedingt den alten als Zeugen mit dabei haben will.
Den Schlüssel will T doch nicht aus Bosheit zurückbehalten, sondern damit er evtl. durch die Rechtsschutzversicherung schnellstmöglich einen Sachverständigen beauftragt, der dann den Zustand protokolliert ohne dass der Vermieter die Möglichkeit hatte etwas zu manipulieren.
HALLO
T scheint extrem misstrauisch zu sein.
Vorschlag: dieÜbergabe nicht am 30. sondern ein paar Tage vorher.
Den Schlüssel muss T erst am 01.08. abgeben.
Un d wenn T den alten Besitzer nicht reinlassen will, muss er das nicht. Warum auch?
Fotos werden heute mit Datum und Uhrzeit gemacht, wenn T diese also hätte, was soll dann manipuliert werden.
Gruß
Ich dachte der Schlüssel muss an dem Tage, an dem der Übergabeprotokoll ausgehändigt wird, auch übergeben werden. Schließlich steht ja auf dem Protokoll ein Feld mit: Folgende Schlüsseln wurden zurückgegeben, folgende fehlen usw.
Warum soll T nicht misstrauisch sein. Schließlich hatte T bereits wegen etwas anderem einen Rechtsstreit mit dem neuen Vermieter, daher besteht ein gespanntes Verhältnis zwischen beiden Parteien. Durch den Rechtsstreit wurden auch die alten Vermieter mit in den Prozess geholt, die sich selbstverständlich auf die Seite des neuen Eigentümers gestellt haben. Kann man es ihm verdenken dass er misstrauisch wird, weil auf einmal diese Teppich Geschichte zum Vorschein kommt ?
Wie soll man mit ner Kamera festhalten, was das fürn Teppich ist, obs stinkt oder nicht usw…Beim Datum auf der Kamera wäre ich vorsichtig, kann ja unterstellt werden, das Datum hätte man sich zurechtgelegt, kann ja jeder selbst einstellen.
T will den alten nicht reinlassen, wird aber psychisch gezwungen weil der Vermieter nur in Verbindung mit diesem die Übergabe machen will, sonst nicht.
Hallo
der Schlüssel muss nicht vor Mietende, d.h. bei vorzeitigem Übergabeprotokoll zurückgegeben werden, erst bei tatsächlichem Ende der Mietzeit.
Man kann natürlich mit einem Foto nicht festhalten ob der Teppich „stinkt“, aber den Zustand schon.
Sollte er tatsächlich stinken, wird das ja wohl nicht die letzten Jahre auch so gewesen sein, falls also der Mieter dafür verantwortlich ist, sollte er den Teppichboden säubern.
Ansonsten kann ich nur noch einmal bemerken: T. möge sich einen Zeugen holen, der am tag der Übergabe dabei ist.
Den Zutritt des alten Besitzers sollte man mit der Begründung ablehnen, dass dieser nicht mehr Eigentümer ist und der neue sehr wohl in der Lage sein sollte, eventuelle Schäden selbst festzustellen.
Wird die Übergabe dann verweigert, sollte man - im Beisein eines Zeugen - selbst ein Protokoll erstellen und dieses samt Schlüssel nach Mietende übergeben oder zusenden.
Gruß
Inwieweit der besagte Teppich neu gewesen, ist muß erst einmal seitens VM durch Rechnungen belegt werden - Behauptungen alleine reichen nicht aus.
Der Teppich ist ohnehin VM-Angelegenheit. Bei normaler Abnutzung ist der Mieter fein raus. Teppich evtl. vor dem Auszug reinigen - das wars.
Im Notfall werden eben die Eltern oder Freunde bezeugen, daß der Teppich schon alt war.
Gruß,
Mira