Hallo an euch,
ich habe ein paar Fragen zur Nebenkostenabrechnung (man hört da ja immer so viel, dass da beschissen wird).
Folgende Situation Ende 2007
Einzug am 15.11.
Feststellung, dass Heizkörper kaputt ist und ununterbrochen wie verrückt heizt innerhalb der Mangelanzeigefrist
keine Handlung der Verwaltung
nochmalige Anmahnung zur Mangelbeseitigung am 15.12.
Beseitigung des Mangels am 21.12.
Wer trägt tatsächlich die Kosten für die verbrauchten Einheiten. In der Nebenkostenabrechnung wurden sie dem Mieter in Rechnung gestellt, dabei kann er ja nichts für das verspätete Handeln des Vermieters.
Das Heizen der Wohnung wäre nicht notwendig gewesen, da die Wohnung sowieso immer total heiß im Winter war und die Sonne volle Breite auf der Südseite rein scheint (Nachbarn heizen scheinbar auch gut)
Zweite Frage:
Heizung und Wasser werden mit einem sehr eigenartigen Schlüssel abgerechnet (steht so nicht im Mietvertrag). 30 % „Festkosten“ und 70% „Verbrauchskosten“. Aber mich erschließt sich die Logik nicht.
Festkosten werden nach Quadratmetern umgerechnet und Verbrauchskosten nach Verbrauch. Aber ist das nicht völliger Schwachsinn? Verbrauchskosten sind ja völlig klar. Und wenn man jetzt die Festkosten einfach prozentual auf die Mieter nach Verbrauch aufteilt ist das ja auch in Ordnung, aber was soll diese schwachsinnige 30/70-Regelung. Denn entweder man legt alle Fest-Kosten prozentual auf die qm-Fläche der Mieter um ODER man sagt, dass es 30% der Kosten ausmacht (was ja aber keinen Sinn macht, weil man diese 30% vielleicht gar nicht als Kosten hatte, also unter Umständen der Vermieter sich am Mieter bereichert.
Für den Betrieb der Heizung also 2 prozentuelle Bezugsgrößen zu nehmen kann ja nur falsch sein, oder? Ichhabe das Gefühl, dass man da irgendwie tricksen will.
Noch eine kleine Frage, die aber nicht zum Thema gehört:
Wenn es sich um eine Wohnung handelt, die sich extrem aufheizt, weil nach Süden ausgerichtet und volle Sonne den ganzen tag über auf die großen Fenster scheint und im Sommer teilweise bis 35 Grad werden, kann man dann vom Vermieter verlangen eine Klimaanlage oder Jalousien zu installieren, nachdem er einen schriftlich dazu aufgefordert hat die selbst auf dem Balkon angebrachte Markise wieder zu entfernen?
Sorry, für die vielen Fragen, ich hoffe, dass jemand ein klein wenig mehr Ahnung als ich selbst hat 
Grüße,
Anja