Nebenkostenabrechnung - Fragen!

Hallo an euch,

ich habe ein paar Fragen zur Nebenkostenabrechnung (man hört da ja immer so viel, dass da beschissen wird).

Folgende Situation Ende 2007
Einzug am 15.11.
Feststellung, dass Heizkörper kaputt ist und ununterbrochen wie verrückt heizt innerhalb der Mangelanzeigefrist
keine Handlung der Verwaltung
nochmalige Anmahnung zur Mangelbeseitigung am 15.12.
Beseitigung des Mangels am 21.12.

Wer trägt tatsächlich die Kosten für die verbrauchten Einheiten. In der Nebenkostenabrechnung wurden sie dem Mieter in Rechnung gestellt, dabei kann er ja nichts für das verspätete Handeln des Vermieters.

Das Heizen der Wohnung wäre nicht notwendig gewesen, da die Wohnung sowieso immer total heiß im Winter war und die Sonne volle Breite auf der Südseite rein scheint (Nachbarn heizen scheinbar auch gut)

Zweite Frage:

Heizung und Wasser werden mit einem sehr eigenartigen Schlüssel abgerechnet (steht so nicht im Mietvertrag). 30 % „Festkosten“ und 70% „Verbrauchskosten“. Aber mich erschließt sich die Logik nicht.

Festkosten werden nach Quadratmetern umgerechnet und Verbrauchskosten nach Verbrauch. Aber ist das nicht völliger Schwachsinn? Verbrauchskosten sind ja völlig klar. Und wenn man jetzt die Festkosten einfach prozentual auf die Mieter nach Verbrauch aufteilt ist das ja auch in Ordnung, aber was soll diese schwachsinnige 30/70-Regelung. Denn entweder man legt alle Fest-Kosten prozentual auf die qm-Fläche der Mieter um ODER man sagt, dass es 30% der Kosten ausmacht (was ja aber keinen Sinn macht, weil man diese 30% vielleicht gar nicht als Kosten hatte, also unter Umständen der Vermieter sich am Mieter bereichert.

Für den Betrieb der Heizung also 2 prozentuelle Bezugsgrößen zu nehmen kann ja nur falsch sein, oder? Ichhabe das Gefühl, dass man da irgendwie tricksen will.

Noch eine kleine Frage, die aber nicht zum Thema gehört:

Wenn es sich um eine Wohnung handelt, die sich extrem aufheizt, weil nach Süden ausgerichtet und volle Sonne den ganzen tag über auf die großen Fenster scheint und im Sommer teilweise bis 35 Grad werden, kann man dann vom Vermieter verlangen eine Klimaanlage oder Jalousien zu installieren, nachdem er einen schriftlich dazu aufgefordert hat die selbst auf dem Balkon angebrachte Markise wieder zu entfernen?

Sorry, für die vielen Fragen, ich hoffe, dass jemand ein klein wenig mehr Ahnung als ich selbst hat :smile:

Grüße,
Anja

Hallo an euch,

ich habe ein paar Fragen zur Nebenkostenabrechnung (man hört
da ja immer so viel, dass da beschissen wird).

Folgende Situation Ende 2007
Einzug am 15.11.
Feststellung, dass Heizkörper kaputt ist und ununterbrochen
wie verrückt heizt innerhalb der Mangelanzeigefrist
keine Handlung der Verwaltung
nochmalige Anmahnung zur Mangelbeseitigung am 15.12.
Beseitigung des Mangels am 21.12.

Wer trägt tatsächlich die Kosten für die verbrauchten
Einheiten. In der Nebenkostenabrechnung wurden sie dem Mieter
in Rechnung gestellt, dabei kann er ja nichts für das
verspätete Handeln des Vermieters.

Das Heizen der Wohnung wäre nicht notwendig gewesen, da die
Wohnung sowieso immer total heiß im Winter war und die Sonne
volle Breite auf der Südseite rein scheint (Nachbarn heizen
scheinbar auch gut)

Das wird schwierig werden, hier könnte man sich evtl. nur auf einen gewissen Nachlass bzw. Übernahme durch den Vermieter einigen.

Zweite Frage:

Heizung und Wasser werden mit einem sehr eigenartigen
Schlüssel abgerechnet (steht so nicht im Mietvertrag). 30 %
„Festkosten“ und 70% „Verbrauchskosten“. Aber mich erschließt
sich die Logik nicht.

Festkosten werden nach Quadratmetern umgerechnet und
Verbrauchskosten nach Verbrauch. Aber ist das nicht völliger
Schwachsinn? Verbrauchskosten sind ja völlig klar. Und wenn
man jetzt die Festkosten einfach prozentual auf die Mieter
nach Verbrauch aufteilt ist das ja auch in Ordnung, aber was
soll diese schwachsinnige 30/70-Regelung. Denn entweder man
legt alle Fest-Kosten prozentual auf die qm-Fläche der Mieter
um ODER man sagt, dass es 30% der Kosten ausmacht (was ja aber
keinen Sinn macht, weil man diese 30% vielleicht gar nicht als
Kosten hatte, also unter Umständen der Vermieter sich am
Mieter bereichert.

Für den Betrieb der Heizung also 2 prozentuelle Bezugsgrößen
zu nehmen kann ja nur falsch sein, oder? Ichhabe das Gefühl,
dass man da irgendwie tricksen will.

Dieser Abrechnungsmodus ist ok und lt. Mietrecht vorgegeben.

Noch eine kleine Frage, die aber nicht zum Thema gehört:

Wenn es sich um eine Wohnung handelt, die sich extrem
aufheizt, weil nach Süden ausgerichtet und volle Sonne den
ganzen tag über auf die großen Fenster scheint und im Sommer
teilweise bis 35 Grad werden, kann man dann vom Vermieter
verlangen eine Klimaanlage oder Jalousien zu installieren,
nachdem er einen schriftlich dazu aufgefordert hat die selbst
auf dem Balkon angebrachte Markise wieder zu entfernen?

Nein, das kann man nicht verlangen, da man die Wohnung so wie besichtigt gemietet hat.
Für das Anbringen der Markise hätte man vorher die schriftliche Genehmigung des Vermieters einholen müssen.
Es gibt aber, glaube ich, ein Urteil zu extrem aufgeheizten Wohnungen, da müsstest du mal googeln.

Sorry, für die vielen Fragen, ich hoffe, dass jemand ein klein
wenig mehr Ahnung als ich selbst hat :smile:

Grüße,
Anja

Zweite Frage:

Heizung und Wasser werden mit einem sehr eigenartigen
Schlüssel abgerechnet (steht so nicht im Mietvertrag). 30 %
„Festkosten“ und 70% „Verbrauchskosten“. Aber mich erschließt
sich die Logik nicht.

Mit Festkosten sind nicht die Festkosten der Heizungsanlage (Wartung, Schornsteinfeger) gemeint.
Die Festkosten bedeuten, dass auch ein Mieter, der die Heizung in seiner Wohnung völlig abdreht (und somit laut Ablesung des Verbrauchs 0 EUR Verbrauchskosten hat) etwas zahlen muss. Denn von den beheizten Wohnungen neben/über/unter ihm wird seine Wohnung ja auch mit beheizt. Und die Heizung verursacht auch verbrauchsunabhängige Kosten.

Festkosten werden nach Quadratmetern umgerechnet und
Verbrauchskosten nach Verbrauch. Aber ist das nicht völliger
Schwachsinn? Verbrauchskosten sind ja völlig klar. Und wenn
man jetzt die Festkosten einfach prozentual auf die Mieter
nach Verbrauch aufteilt ist das ja auch in Ordnung, aber was
soll diese schwachsinnige 30/70-Regelung. Denn entweder man
legt alle Fest-Kosten prozentual auf die qm-Fläche der Mieter
um ODER man sagt, dass es 30% der Kosten ausmacht (was ja aber
keinen Sinn macht, weil man diese 30% vielleicht gar nicht als
Kosten hatte, also unter Umständen der Vermieter sich am
Mieter bereichert.

Wie gesagt, Du missverstehst den Begriff Festkosten.

Beispiel:
Die Heizung hat 900 EUR Heizöl verbraucht, die Wartung hat 100 EUR gekostet. Das sind 1000EUR GEsamtkosten.

Mieter 1 hat 50m²und 200 Striche, Mieter 2 100m²und 300 Striche, Mieter 3 hat 150m²und 200 Striche.

Dann werden erstmal 30% = 300€ nach Fläche verteilt.
Mieter 1 50m²/300m² * 300€ = 50€
Mieter 2 100m²/300m² * 300€ = 100€
Mieter 3 150m²/300m² * 300€ = 150€

Dann 70% = 700€ nach individuellem Verbrauch:
Mieter 1 200 / 700 * 700€ = 200€
Mieter 2 300 / 700 * 700€ = 300€
Mieter 3 200 / 700 * 700€ = 200€

Für den Betrieb der Heizung also 2 prozentuelle Bezugsgrößen
zu nehmen kann ja nur falsch sein, oder? Ich habe das Gefühl,
dass man da irgendwie tricksen will.

Nö, ist vollkommen rechtskonform so.