Ehewohnung kündigen

Hallo,

angenommen A und B sind verheiratet. A ist laut Mietvertrag alleiniger Mieter der Ehewohnung. B ist zugezogen.

Wenn die Wohnung gekündigt wird, ist die Kündigung auch dann gültig, wenn A schreibt „ich kündige die Wohnung zum xx.xx.xxxx“ oder muß B auch mit unterschreiben, da es ja die Ehewohnung ist.

Was wäre wenn B die Kündigung nicht gewollt hätte?

Was wäre, wenn der Vermieter deshalb sagt „Kündigung ungültig“? Könnte er das überhaupt?

Fragen über Fragen. Vielleicht kann einer von euch Licht ins Dunkel bringen.

Viele Grüße und ein schönes WE
Anja

Hallo

Mieter ist immer derjenige, auf den der MV ausgestellt ist und nur dieser kann auch kündigen. Es sei denn, nach der Heirat ist der MV auf Ehepaar geändert worden.
Eine Kündigung vom alleinigen Mieter ist also wirksam.

Falls B keine Kündigung wollte, also die Wohnung gern behalten hätte, wäre es ratsam gewesen, dieses dem Vermieter mitzuteilen und mit diesem einen MV nach erfolgter Kündigung von A zu machen.

Gruß