Hallo,
folgender Situation stellt sich dar:
Wohnung wurde fristgerecht (3 Monate) gekündigt zum 31.05.2007
Der Mieter hatte dem Vermieter alle Möglichkeiten gegeben, die Wohnung während dieser 3 Monate von möglichen Nachmietern besichtigen zu lassen, endeffektlich war aber nur ein Interessent da, weil der Vermieter nicht einmal eine Anzeige aufgesetzt hatte.
Die Wohnung ist eine Neubauwohnung, welche der Mieter vor 4 Jahren vom Vormieter mit einer Einbauküche (EBK) ablösen musste in Höhe von 500 €. Der Vermieter äußert sich zum damaligen Zeitpunkt, dass jeder Mieter dieser Wohnung 500 € Ablöse für die Küche verlangen darf, solange diese im einwandfreien Zustand ist. Die EBK ist einwandfreiem Zustand.
Zudem wurde in der ganzen Wohnung Laminat verlegt und dieser soll mit 150 € vom zukünftigen Mieter abgelöst werden
d.h. 650 € Gesamtablöse.
Der Vermieter hat nach 6 Wochen nach Auszug des Mieters immer noch keinen Nachmieter, obwohl er angibt, zu inserieren.
Der letzte Mieter hat folglich seine 650 € auch noch nicht, welche ihm vom Vermieter zugesichert wurden (sollen vom Nachmieter lt. ihm bezahlt werden). Die Kaution wurde schon zurückgezahlt, allerdings ohne Zinsen.
Zu diesem Sachverhalt:
- Wann darf der Mieter seine 650 € einfordern (weil der Vermieter sich nicht um einen Nachmieter kümmert)?
- Darf man Kaution ohne Zinsen zurückzahlen?
- Wann muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung für die restlichen 5 Monate machen?
Hallo JBG
- Wann darf der Mieter seine 650 € einfordern (weil der
Vermieter sich nicht um einen Nachmieter kümmert)?
Meiner Ansicht nach gar nicht, wenn er dem Ex-Mieter die Möglichkeit gibt sein Eigentum auszubauen. Wenn der Ex-Mieter unbedingt seine Kohle haben will, dann muss er halt das Laminat und die Küche rausreißen, schließlich gehört es ja ihm.
Etwas anderes ist es evtl., wenn er dem Ex-Mieter dieses verweigert.
- Darf man Kaution ohne Zinsen zurückzahlen?
Definitiv nein!
„Der Zinserlös aus der Kautionssumme steht dem Mieter zu. Dieser kann sie allerdings nicht sofort herausverlangen. Denn die erlösten Zinsen werden nach dem Gesetz der Kaution zugeschlagen und erhöhen die Sicherheit. Hat der Vermieter die Kaution zu einem besseren Zinssatz angelegt, dann gehören auch die tatsächlich erzielten höheren Zinsen dem Mieter und werden der Kaution zugeschlagen (LG Düsseldorf, WM 93, S. 400; AG Duisburg, WM 96, S. 763)“
- Wann muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung für die
restlichen 5 Monate machen?
Spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums. D.h.: der Mieter zieht am 31.05.07 aus. Der Abrechnungszeitraum endet z.B. am 31.12.07 (tut er auch meistens), so hat der Vermieter bis 31.12.08 Zeit die Nebenkostenabrechnung zu machen.
Danach kann er keine Nachforderung mehr stellen. Ansprüche des Mieters bleiben jedoch erhalten.
Grüße
Wawi
Hallo
Die Wohnung ist eine Neubauwohnung, welche der Mieter vor 4
Jahren vom Vormieter mit einer Einbauküche (EBK) ablösen
musste in Höhe von 500 €. Der Vermieter äußert sich zum
damaligen Zeitpunkt,
schriftlich oder wenigstens Zeugen vorhanden??? Ansonsten kann es schwierig werden, wenn Nachmieter nämlich vielleicht Küche und Laminat gar nicht haben wollen
dass jeder Mieter dieser Wohnung 500 €
Ablöse für die Küche verlangen darf,
da stehts doch, darf: heisst ja noch lange nicht bekommen, wenn NM nichts bezahlen wollen
Kaution ist immer mit Zinsen zurückzuzahlen
LG
Mikesch