Wohnungsabnahme

Hallo,
muss ein Mieter der bereits seine Wohnung zum 31.8. gekündigt hat, Handwerker für den Einbau einer neuen Küche etc. vor Ablauf seiner Mietzeit in die Wohnung lassen? Und wie ist das bei evtl. entsehender Schäden durch die Handwerker? DasÜbergabeprotokoll müsste doch dann vorher gemacht werden?

Hallo Marcus,

wenn es darum geht, dass die Küche ausgewechselt werden muss, sollte da eine Einigung möglich sein.
Ein Übergabeprotokoll vorher wäre empfehlenswert! Woher sollte sonst auch die Entscheidung kommen, dass die Küche erneuert werden muss?

Gruß!

Horst

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Guten Morgen,

muss ein Mieter der bereits seine Wohnung zum 31.8. gekündigt
hat, Handwerker für den Einbau einer neuen Küche etc. vor
Ablauf seiner Mietzeit in die Wohnung lassen?

Nein, warum auch. Solange er die Wohnung gemietet hat, bestimmt der Vermieter wer rein kommt und wer nicht …

Grüße

Wawi

Nein, zumindest dann nicht, wenn der Mieter die
Mietwohnung noch bewohnt.

Wenn allerdings der Mieter vorzeitig auszieht, sollte der Mieter darauf drängen, dass die Arbeiten des Kücheneinbaus nicht mehr als Mietzeit zählen. Dies bedeutet, der VM müßte einer vorzeitigen, bitte nur schriftlich vereinbarten Aufhebung des Mietvertrages zustimmen. Wenn der VM dies nicht will,hat er erst Zugang nach dem Auszug des bisherigen Mieters.

Gruss Günter

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muss ein Mieter der bereits seine Wohnung zum 31.8. gekündigt
hat, Handwerker für den Einbau einer neuen Küche etc. vor
Ablauf seiner Mietzeit in die Wohnung lassen?

Nein, warum auch. Solange er die Wohnung gemietet hat,
bestimmt der Vermieter wer rein kommt und wer nicht …

Du meinst sicher „Mieter“, nicht Vermieter, oder?

Oups

Du meinst sicher „Mieter“, nicht Vermieter, oder?

Ja tu ich … *schäm*