Heizkostenverordnung zu Warmwasser

Liebe Mietrechtsexperten,

folgende Frage:

Im Haus X existieren weder Kalt- noch Warmwasserzähler. Hier wurde auch nie Warmwasser sep. abgerechnet.

Die Heizkostenverordnung sieht dies jedoch vor und eine Ausnahmeregelung ermöglicht die Umlage auch, wenn verbrauchsabhängig nicht möglich aber welches ist die richtige Lösung?

18 % aus den Heizkosten nach Personen / QM ??

Wer hatte einen solchen Fall schon einmal oder vermag die Heizkostenverordnung dahingehend richtig zu interpretieren?

Besten Dank.
joy

Was ist denn zur Umlage der Betriebskosten vereinbart?
Wie werden die Betriebskosten und insbesondere die verbrauchsabhängigen Betriebskosten (Wasser, Heizung) umgelegt und abgerechnet?

Wenn kein abweichender Schlüssel vereinbart ist, gilt nach § 556 a BGB grundsätzlich Umlageschlüssel = m² Wohnfläche
http://dejure.org/gesetze/BGB/556a.html

und eine Ausnahmeregelung ermöglicht die Umlage auch, wenn verbrauchsabhängig nicht möglich

Evtl. liegt hier bereits eine Fehlinterpretation vor.
„Nicht möglich“ meint jedenfalls nicht, wenn es einfach unterlassen wurde Zähler zu installieren.
Die Ausnahme gem. § 11 (1) a der HeizkVO bezieht sich auf „Räume …bei denen das Anbringen der Ausstattung zur Verbrauchserfassung, die Erfassung des Wärmeverbrauchs oder die Verteilung der Kosten des Wärmeverbrauchs (technisch) nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist“ - gem. § § 11 (2) HeizkVO gilt dies auch für die Kosten der Warmwasserbereitung.
Bzw. welcher andere objektive Grund sollte hier vorliegen, der von der Pflicht zur verbrauchsabhängigen Kostenumlage der Warmwasser-Bereitungskosten entbindet?
http://www.bfw-gohl.de/gesetze/hkvo_11.htm

Wenn kein Ausnahmetatbestand zutrifft, steht dem Mieter auch ein Kürzungsrecht zu > 15 % der entsprechenden Kosten gem. § 12 HeizkVO

Wieviele Parteien gibt es im Haus?
Handelt es sich um ein „Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt“? (> § 2 Heizkostenverordnung)
http://www.bfw-gohl.de/gesetze/hkvo_2.htm

Hallo Rudi,

es sind 4 Parteien und eine Nachinstallation wäre entsprechend kostenintensiv. Durch die Zählermiete und -gebühren, werden die Mieter u.U. auch schlechter gestellt.

Ich denke qm ist richtig.

Besten Dank.

Joyyy