Hallo
Gibt es verbindliche Fristen in der eine Nebenkostennachzahlung beglichen werden muß.
Gefunden habe ich : 4 Wochen.
Stimmt das?
Herzlichen Dank
Uwe
Hallo Uwe,
die vier Wochen ergeben sich aus dem normalen Schuldrecht.
Nichtsdestotrotz hat man zwölf Monate, Zeit Beanstandungen anzumelden.
Gruß!
Horst
Danke erstmal.
Es geht nur um die Frist zur Zahlung der Nebenkosten.
Die Beanstandungsfrist war mir bekannt.
Geht es mit dem Schuldrecht etwas genauer, vielleicht?
Herzlichst
Uwe
die vier Wochen ergeben sich aus dem normalen Schuldrecht.
Nichtsdestotrotz hat man zwölf Monate, Zeit Beanstandungen
anzumelden.