Was darf der vermieter alles verlangen ?

hallo

eine person zieht neu in eine wohnung ein. es wurde vereinbart das keine haustiere geduldet sind. was auch ok ist soweit.

so, kaum eingezogen geht das theater los. der vermieter möchte einen haustürschlüssel behalten ( waum lässt er offen ). darf er das ? der mieter möchte drauf hin ein neues schloss einbauen. geht das in ordnung ?

der mieter möchte die wohnung neu streichen ( blau und rot ). der vermieter besteht darauf alles in weiss zu lassen, andere farben sind nicht erwünscht. darf er das ?

auch gefallen dem mieter die lichtschalter nicht so 100% ( sind schon schwer abgenutzt ). er möchte neue einbauen. der vermieter untersagt auch dies. ist das ok ?

im prinzip geht es darum was der vermieter alles verbieten darf und was nicht ?

muss man wirklich alles so lassen wie es ist ( mal ausgenommen bauliche umbauten. es geht rein um farben, lichtschalter und kleinigkeiten ) ?

gruss

hallo

eine person zieht neu in eine wohnung ein. es wurde vereinbart
das keine haustiere geduldet sind. was auch ok ist soweit.

so, kaum eingezogen geht das theater los. der vermieter möchte
einen haustürschlüssel behalten ( waum lässt er offen ). darf
er das ? der mieter möchte drauf hin ein neues schloss
einbauen. geht das in ordnung ?

Ja, der Mieter darf ein neues Schloß einbauen. Der Mieter muß dem Vermieter keinen Schlüssel geben. Einzige Auflage ist, daß der Mieter am Ende beim Auszug wieder das Originalschloß einbaut (also gut aufheben).

der mieter möchte die wohnung neu streichen ( blau und rot ).
der vermieter besteht darauf alles in weiss zu lassen, andere
farben sind nicht erwünscht. darf er das ?

Nein, der Mieter darf die Wände so streichen wie er will. Allerdings muß sich der Mieter klar sein, daß er beim Auszug die Wohnung wieder in den Ursprungszustand versetzen muß (bei dunklen Farben muß man oft mit weiß überstreichen).

auch gefallen dem mieter die lichtschalter nicht so 100% (
sind schon schwer abgenutzt ). er möchte neue einbauen. der
vermieter untersagt auch dies. ist das ok ?

Hier bin ich mir nicht sicher, da dies evtl. als Eingriff in die elektrische Installation gewertet wird. (Allerdings, woher soll der Vermieter wissen, daß neue Schalter eingebaut worden sind?)

Gerhard

Der VM hat kein Anrecht auf einen Haustürschlüssel…Mieter kann ihm aber mitteilen wo der Haustürschlüssel für den Notfall hinterlegt ist.

Kosten für neues Schloß muß Mieter selbst tragen. Bei Auszug ist das alte Schlß wieder einzubauen.

Mieter kann Wohnung auch blau streichen, Lichtschalter tauschen… (selbst bezahlen)…nur bei Auszug muß wieder alles im ursprünglichen Zustand übergeben werden.

Nicht soviel den VM fragen - seine Meinung wird VM kundtun - ist aber irrelevant.

muss man wirklich alles so lassen wie es ist

  • bei Auszug muß wieder alles in den ursprünglichen Zustand versetz werden…

Gruß,
Mira

hallo
eine person zieht neu in eine wohnung ein. es wurde vereinbart
das keine haustiere geduldet sind. was auch ok ist soweit.
so, kaum eingezogen geht das theater los. der vermieter möchte
einen haustürschlüssel behalten ( waum lässt er offen ). darf
er das ? der mieter möchte drauf hin ein neues schloss
einbauen. geht das in ordnung ?

Das ist erlaubt. Nach einem Gerichtsurteil aus Berlin dürfen sogar die Kosten des Neueinbaus sogar auf den Vermieter abgerechnet werden, wenn der ein Schlüssel einbehält. Mist finde den Artikel nicht mehr. Auf alle Fälle muss bei längerer Abwesenheit angegeben werden, wo der Schlüssel zu finden ist.

http://www.anwaltseiten24.de/mietrecht/news/news/ver…

der mieter möchte die wohnung neu streichen ( blau und rot ).
der vermieter besteht darauf alles in weiss zu lassen, andere
farben sind nicht erwünscht. darf er das ?

Ich glaube, bei extremen Farben kann es schwierig werden, sanfte Farben wie beige usw darf nicht verboten werden.

auch gefallen dem mieter die lichtschalter nicht so 100% (
sind schon schwer abgenutzt ). er möchte neue einbauen. der
vermieter untersagt auch dies. ist das ok ?

Najo, eigentlich müsste der Vermeiter doch glücklich sein, wenn der Mieter auf eigene Kosten neue einbaut. In diesem Falle tippe ich aber darauf, dass hier im Falle des Auszuges wieder den Ursprungsbauzustand wieder herstellen musst.

im prinzip geht es darum was der vermieter alles verbieten
darf und was nicht ?
muss man wirklich alles so lassen wie es ist ( mal ausgenommen
bauliche umbauten. es geht rein um farben, lichtschalter und
kleinigkeiten ) ?

Also ich kenne es nur so, dass man dafür beim Auszug sorgen musst, dass alles wieder in den Ursprung zurückgesetzt werden muss. Das kann bedeuten, wenn die grellen Farben die Tapeten ruinieren (weil sie immer wieder durchschimmern) und neu tapeziert werden muss.

gruss

Grüssle Wölkchen

Hallo

sehe das so wie meine Vorredner.

Während der Mietzeit kann der Mieter die Wände auch schwarz streichen, wenn sie denn bei Auszug wieder weiß sind.

Und um neue Lichtschalter anzubringen, was ja nicht mit dem Eingriff in die Elektrik zu tun hat, braucht man auch kein Einverständnis des Vermieters.

Hausschlüssel hat beim Vermieter nichts verloren.

Lediglich bauliche Veränderungen bedürfen der Genehmigung.

Gruß

Hallo.

eine person zieht neu in eine wohnung ein. es wurde vereinbart
das keine haustiere geduldet sind. was auch ok ist soweit.

so, kaum eingezogen geht das theater los. der vermieter möchte
einen haustürschlüssel behalten ( waum lässt er offen ). darf
er das ? der mieter möchte drauf hin ein neues schloss
einbauen. geht das in ordnung ?

Hm, da es hier um eine gemietete Wohnung geht, denke ich, der Vermieter darf durchaus einen Haustürschlüssel behalten, nur keinen Wohnungstürschlüssel. Und das Schloss in der Haustür zu tauschen bedeutet ja auch, dass keiner der anderen Bewohner mehr ins Haus kann. Das dürfte wohl eher unzulässig sein.

Sebastian.

hallo

eine person zieht neu in eine wohnung ein. es wurde vereinbart
das keine haustiere geduldet sind. was auch ok ist soweit.

so, kaum eingezogen geht das theater los. der vermieter möchte
einen haustürschlüssel behalten ( waum lässt er offen ). darf
er das ?

er möchte ich betone er möchte. Neues schloss und gut ist (wenn wir hier von der eigenen Haustür reden und nicht der die alle Mieter nutzen).

der mieter möchte drauf hin ein neues schloss
einbauen. geht das in ordnung ?

sicher doch, er kann auch eine neue Tür kaufen, nur beim Auszug dran denken, alles wieder so herzustellen wie vorher (beim Einzug).

der mieter möchte die wohnung neu streichen ( blau und rot ).
der vermieter besteht darauf alles in weiss zu lassen, andere
farben sind nicht erwünscht. darf er das ?

er kann bestehen wie er will, wie man schon sagte Farben sind egal auch wenns schwarz ist, am ende muss auch hier alles wie vorher aussehen.

auch gefallen dem mieter die lichtschalter nicht so 100% (
sind schon schwer abgenutzt ). er möchte neue einbauen. der
vermieter untersagt auch dies. ist das ok ?

Klar ist das OK. Behalten sollte der Mieter nur die alten, für seinen Auszug die müssen dann wieder dran sein.

im prinzip geht es darum was der vermieter alles verbieten
darf und was nicht ?

Solche Dinge kann er sicherlich nicht verbieten, dem nächst soll man sich die 10.000,- Euro Küche kaufen weil dem Vermieter die 1.000,- Euro Küche nicht gefällt :wink:.

muss man wirklich alles so lassen wie es ist ( mal ausgenommen
bauliche umbauten. es geht rein um farben, lichtschalter und
kleinigkeiten ) ?

Bei Auszug, muss tatsächlich alles wie beim Einzug aussehen, es sei den normale abnutzungsspuren.

gruss

Gruß

Ergänzung zu den Antworten
Hallo,

auf die Frage

der mieter möchte die wohnung neu streichen ( blau und rot ).
der vermieter besteht darauf alles in weiss zu lassen, andere
farben sind nicht erwünscht. darf er das ?

wurden Antworten wie:

…egal auch wenns schwarz ist, am ende muss auch hier alles wie vorher aussehen.

Ich glaube, bei extremen Farben kann es schwierig werden, sanfte Farben wie beige usw darf nicht verboten werden.

  • bei Auszug muß wieder alles in den ursprünglichen Zustand versetz werden…

Allerdings muß sich der Mieter klar sein, daß er beim Auszug die Wohnung wieder in den Ursprungszustand versetzen muß

abgegeben, die z.T unrichtig bzw. missverständlich sind.

Grundsätzlich gilt, dass die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand abgegeben werden muss. Das kann auch „besenrein“ sein. In der Regel gilt, dass der Zustand dekorativ einwandrei sein muss. Dass kann, je nach Einzelfall, leichtes Gelb oder grün, aber auch Blümchentapete sein. Also ich würde nachsehen, was im Vertrag steht und ggf. auch prüfen, ob das so zulässig ist. Wie du während der Mietzeit deine Innenwände dekorierst hat dem Vermieter egal zu sein. Einzig und entscheidend ist der vertragsgemäße Zustand bei Rückgabe.

Gruß

S.J.

Wie du während der Mietzeit deine Innenwände dekorierst hat dem Vermieter egal zu sein. Einzig und entscheidend ist der vertragsgemäße Zustand bei Rückgabe.

na, das ist doch nichts anderes, als das, was einige von uns geschrieben haben

Gruß

Doch, sehr wohl. Es muss eben nicht der ursprüngliche Zustand sondern der per Vertrag definierte Zustand bei Rückgabe vorhanden sein. Wenn der Mieter die Wohnung mit weißen Wänden mietet, der Mietvertrag einen dekorativen Zustand bei Rückgabe vorsieht, heißt das noch lange nicht, dass die Wände bei Auszug auch wieder weiß zu streichen sind. Daher sind Antworten mit dem Inhalt

am ende muss auch hier alles wie vorher aussehen

muß wieder alles in den ursprünglichen Zustand versetz werden

muß sich der Mieter klar sein, daß er beim Auszug die Wohnung wieder in den Ursprungszustand versetzen muß

nur bei Auszug muß wieder alles im ursprünglichen Zustand übergeben werden

bestenfalls Mutmaßungen, dass eine solche Klausel im Mietvertrag stände, was absolut ungewöhnlich und m.E. auch nicht zulässig wäre. Und die Aussage

Ich glaube, bei extremen Farben kann es schwierig werden

ist ja nun totaler Nonsens.

Wie gesagt. Vielleicht ist gar keine Instandhaltungsklausel im Mietvertrag und es ist nur eine besenreine Übergabe vorgesehen? Weißt Du, was genau in diesen fiktiven Vertrag steht?

Gruß

S.J.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

eine person zieht neu in eine wohnung ein. es wurde vereinbart
das keine haustiere geduldet sind. was auch ok ist soweit.

das generelle Verbot von Haustieren ist unzulässig und damit nichtig.

Gruß, Niels

Und die Aussage

Ich glaube, bei extremen Farben kann es schwierig werden

ist ja nun totaler Nonsens.

Und die Aussage
Ich glaube, bei extremen Farben kann es schwierig werden
ist ja nun totaler Nonsens.
Wie gesagt. Vielleicht ist gar keine Instandhaltungsklausel im
Mietvertrag und es ist nur eine besenreine Übergabe
vorgesehen? Weißt Du, was genau in diesen fiktiven Vertrag
steht?

Fühle mich angesprochen, da es meine Aussage war:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Sch%C3%B6nheitsrepar…

Beim Auszug kann es schwierig werden…weil man muss nicht immer mit der Klausel „Wände weiss“ alles wieder weiss machen.

Gut hab mich etwas falsch ausgedrückt.

MfG
Wölkchen

der link funzt irgendwie nicht, hier nochmal ohne http zum kopieren in den explorer

www.frag-einen-anwalt.de/Sch%C3%B6nheitsreparatur-be…