Nebenkosten über Dritte erhalten?

Liebe Gerechte!

A und B sind verwandt. B wohnt im Haus von A. Als B auszieht, bleiben Nebenkosten in Höhe von ca 1600.-- Euro stehen, die B auch nicht abstreitet. Neue Mieter ziehen in die Wohnung von B und unterschreiben einen Kaufvertrag über den Whirlpool, den B dort installiert hatte. Auf Nachfrage von A sagt B, A bekäme das Geld, wenn die Käufer den Pool bezahlen würden. Nach einigen Auseinandersetzungen zwischen B und den Käufern des Whirlpools ergeht der Gerichtsbeschluß, daß diese den Whirlpool in Raten bezahlen müssen.
Meine Frage: kann A sich die Nebenkosten von den Käufern gegen Ausstellung einer Quittung geben lassen? (Sonst sieht A es nämlich nie, auch, wenn der Pool bezahlt ist :frowning:(( )
Liebe Grüße von

Archie

Meine Frage: kann A sich die Nebenkosten von den Käufern gegen Ausstellung einer Quittung geben lassen? (Sonst sieht A es nämlich nie, auch, wenn der Pool bezahlt ist :frowning:(( )

So einfach ist das nicht, denn B kann gegen WK (= Whirlpoolkäufer) aufgrund des Gerichtsbeschlusses (= vollstreckbarer Titel) ggfs. vollstrecken, wenn WK seine Zahlungspflichten gegenüber B nicht erfüllt.
WK kann aber schuldbefreiend nur direkt an seinen Gläubiger = B zahlen!

Einfache Lösung: B unterzeichnet eine entsprechende Abtretungserklärung (er tritt seine Forderung gegen Whirlpoolkäufer an A ab) und weist seinen Schuldner = Whirlpoolkäufer an, den Betrag direkt an A zu zahlen (sicherheitshalber wäre damit auch eine Aushändigung des Vollstreckbaren Titels von B gegen Whirlpoolkäufer an A verbunden).

Sollte B nicht freiwillig einer solchen Regelung zustimmen, dann müsste ggfs. A seinerseits über seine Forderung gegen B einen Vollstreckbaren Titel erwirken (gerichtl. Mahnbescheid oder Zahlungsklage) und dann mittels Titel vollstrecken - z.B. den Anspruch von B gegen Whirlpoolkäufer pfänden, damit dieser direkt an A zahlen darf.