Eigenbedarf?

Hallo,

angenommen VM vermietet eine Wohnung. VM wäre verheiratet mit E. E betriebe ein Einzelhandelsgeschäft und würde sein Engament im Internet vergrößern und hierfür zusätzliche Lagerräume benötigen, die er anmieten müßte. Die vermietete Wohnung wäre aber ideal.
Wäre es möglich die vermietete Wohnung aus Eigenbedarf zu kündigen, da diese als zusätzliches Lager verwendet werden sollte?

Gruß Memale

Hallo Memale,

nein, Eigenbedarf kann nur geltend geamcht werden, wenn die Wiohnung auch als Wohnung weitergenutzt wird.

Siehe hierzu: § 573 Abs. 2 Satz 2 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573.html

Gruß
Martin

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Hallo,

man könnte den Mieter versuchen rauszukaufen, soll heissen man bietet dem eine Summe an, wenn er bis zum X (Datum) ausgezoggen ist, kurzfristig sicherlich nicht lohnenswert, langfristig spart man sich die Lagerkosten.
Auch wenn man dann einen Mieter (Einnahme Quelle) verliert.

Gruß

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