Hallo,
jemand bezieht im Sommer eine Wohnung.
Vertraglich bezahlt er 150 Euro Nebenkosten, davon 75 Euro als Heizungsvorschuss.
Der Mieter will im Herbst wieder ausziehen, hat also nur knappe vier Monate die Wohnung bewohnt. Die Heizung war währenddessen natürlich ausgeschaltet.
Kann der Mieter jetzt seine 75 monatlichen Euro Heizkosten zurückverlangen?
Immerhin hat er von der Heizung keinen Gebrauch gemacht.
Ausserdem ist in den NK Wasserkosten enthalten. Der Wasserverbrauch sollte einmal im Jahr pro Kopf abgerechnet werden. Wie weird das jetzt verechnet?
Gruesse
Fonz
Kann der Mieter jetzt seine 75 monatlichen Euro Heizkosten
zurückverlangen?
Immerhin hat er von der Heizung keinen Gebrauch gemacht.
Aber trotzdem sind Grundgebühren etc. entstanden. Sicher wird der Mieter eine Erstattung (nach Abrechnung) erhalten, aber einen Anspruch auf die vollen 75,- Euro hat er wohl nicht…
Wasserverbrauch sollte einmal im Jahr pro Kopf abgerechnet
werden. Wie weird das jetzt verechnet?
Anteilig für die bewohnten Monate…
Gruß Sonja
Hallo,
erstmal Danke für deine schnelle Antwort?
Welche Grundkosten enstehen denn bei der Heizung? Was meinst du damit?
Hallo,
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtNebenk…
erklärt die Abrechnungsmöglichkeiten.
gruß n.
Nun, beim Telefon gibt es ja auch eine Grundgebühr und eine Verbrauchsgebühr…naja, heut zu tage sind es ja nur noch Flatrates 
Ich weiß ja nicht, um was für eine Heizung es sich handelt, aber möglicherweise können auch noch Allgemein-Strom oder Wartungskosten anfallen!Wobei ich jetzt nicht genau weiß, ob Wartungskosten umgelegt werden dürfen…
MfG
Hallo
die Heizkosten beinhalten nicht nur verbrauchte Energie (Gas oder Öl) sondern auch Wartung, Schornsteinfeger…
Die Kosten werden geteilt, z.B. 30% Grundkosten und 70% Verbrauchskosten, d.h. die Grundkosten berechnen sich anhand der qm der Wohnung.
Gruß
Hallo,
soweit es ein Mehrfamilienhaus ist und die Heizkostenverordnung ist anzuwenden entfallen ja nach Vereinbarung anteilige Kosten der Heizung auf die Wohnfläche. Ebenso sind Kaminkehrer, Wartungen, Abrechnungskosten der Heizkostenfirmen, möglicherweise Kosten der Reinigung der Heizräume zu zahlen. Sofern nicht Zwischenablesungen vorgenommen werden, also bei Auszug unbedingt eine solche verlangen,
wäre sogar der Energieverbrauch nach Gradzahlen zu bezahlen.
Gruss Günter
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