Hi,
was macht man gegen einen Vermieter der 6 Wochen nach der Nebenkostenabrechnung, eine Abmahnung schick, einen Mahnbescheid androht und auch gleich zeitig mit Kündigung droht.
In der Urlaubszeit, darf der das
Hi,
was macht man gegen einen Vermieter der 6 Wochen nach der
Nebenkostenabrechnung, eine Abmahnung schick, einen
Mahnbescheid androht und auch gleich zeitig mit Kündigung
droht.
Hat er denn eine Frist gesetzt bis zu welchem Zeitpunkt die nachzahlung erfolgen sollte?
Drohen kann er ja erstmal…
In der Urlaubszeit, darf der das
Was meinst du damit?
Hm… lass mich nachdenken… die Nachforderung überweisen?
Hi
was macht man gegen einen Vermieter der 6 Wochen nach der
Nebenkostenabrechnung, eine Abmahnung schick, einen
Mahnbescheid androht und auch gleich zeitig mit Kündigung
droht.
In der Urlaubszeit, darf der das
6 Wochen erscheinen mir ein bißchen lang, um sich auf Urlaubszeit rauszureden.
Warum hat der Mieter in dieser Zeitspanne die Nachforderung nicht einbezahlt? Gab es Unstimmigkeiten? Wenn ja, wurden die aufgezeigt?
Gruß
Edith
In der Urlaubszeit, darf der das
Auf Urlaubszeit darf man sich IMHO sowieso nicht berufen. Wenn jemand so lange weg ist, dass dadurch Probleme entstehen können, dann muss der Urlauber jemandem seinen Briefkastenschlüssel geben, damit der die Post auf wichtige Dinge durchsucht.
Ist zumindest genauso bei auf der Straße abgestellten Autos. Wenn jemand sein Auto da abstellt, dann in Urlaub fährt, und in der Zwischenzeit wird wegen Bauarbeiten ein Halteverbotsschild aufgestellt. Dann muss der Halter des Wagens zahlen, auch die Abschleppgebühren. Mit Urlaub rausreden ist nicht. Er hätte den Autoschlüssel an jemand anders weitergeben müssen, der das Auto ggfs. wegfahren kann.
Gruß,
-Efchen
P.S.: Wenn man nach 6 Wochen seine Nebenkostennachforderung noch nicht bezahlt hat, sollte man mit dem VM über eine Ratenzahlung oder ähnliches reden, anstatt es zum Streit kommen zu lassen.
Rückfrage:
was macht ein Mieter gegen seinen Vermieter wenn dieser 6 Wochen nach NK-Übergabe das Guthaben noch nicht überwiesen hat?
Gruß
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Hallo, am besten schleunigst bezahlen. 6 Wochen ist wirklich schon sehr lange. 14 Tage weiß ich ab dem Tag, an dem man die Rechnung erhält. Wenn keine Frist drin steht. Gruß Amelie
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Der VM geht ein bisschen zu entschlossen vor. Aber selbst das „darf“ er um die Frage zu beantworten. Ob dies angemessen ist kann nicht gesagt werden, da keine weiteren Details bekannt sind.
- Sind die NK bezahlt worden, ggf. zum teil?
- Welche Höhe hat die NK?
- Ist die NK überhaupt korrekt?
- Gibt es unschlüssige oder gar falsch abgerechnete Positionen?
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