Hallo,
ein unverheiratetes Paar trennt sich, kündigen gemeinsam die Wohnung (gemeinsam unterschriebener Mietvertrag), für die jeder die Hälfte der Miete bezahlt hat.
Nach dem Auszug erfolgt an beide die Nebenkostenschlussabrechnung.
Der eine Part 1 zahlt exakt die Hälfte an den Vermieter.
Der andere Part 2 ist zum Beispiel zahlungsunfähig u. zahlt nicht.
Wie ist diese Situation zu sehen: muss Part 1 automatisch aufgrund es gemeinsamen Mietvertrages damals nun auch für die zweite Hälfte der Abrechnung aufkommen, weil Part 2 nicht zahlen kann oder ist Part 1 davon unbetroffen und der Vermieter muss bei Part 2 einen Mahnbescheid ergehen lassen?
Danke.
Hi,
der Vermieter kann von jedem Einzelnen sein Geld in voller Höhe verlangen - er kann sich also aussuchen, gegen wen er evtl. den Rechtsweg geht (wenn fällige Zahlungen nicht oder nicht in voller Höhe geleistet werden).
In der beschriebenen Situation wird er natürlich an Person 1 gehen, die sich dann ihrerseits mit Person 2 auseinandersetzen darf.
Gruß Stefan
ein unverheiratetes Paar trennt sich, kündigen gemeinsam die
Wohnung (gemeinsam unterschriebener Mietvertrag), für die
jeder die Hälfte der Miete bezahlt hat.
Nach dem Auszug erfolgt an beide die
Nebenkostenschlussabrechnung.
Der eine Part 1 zahlt exakt die Hälfte an den Vermieter.
Der andere Part 2 ist zum Beispiel zahlungsunfähig u. zahlt
nicht.
Wie ist diese Situation zu sehen: muss Part 1 automatisch
aufgrund es gemeinsamen Mietvertrages damals nun auch für die
zweite Hälfte der Abrechnung aufkommen, weil Part 2 nicht
zahlen kann oder ist Part 1 davon unbetroffen und der
Vermieter muss bei Part 2 einen Mahnbescheid ergehen lassen?
Danke.
Beide haften Gesamtschuldnerisch.
Wie schon gesagt wurde. Der Vermieter hält sich an wen er will um sein Geld zu bekommen.