Nebenkostenabrechnung rückwirkend?

Hallo!

Folgender Fall: Mein Neffe ist nach dem Zivildienst ausgezogen und wohnt jetzt schon 6 Jahre zur Miete. Da die Miete während des Studiums von seinen Eltern gezahlt wurde, ist jetzt erst aufgefallen dass in den 6 Jahren keine Nebenkostenabrechungen gemacht wurden.

Ich habe ergoogelt, dass der VER-Mieter nur für die letzten 2 Jahre eine Nebenkostennachzahlung fordern kann. Was weiter zurückliegt und wo er zuwenig Nebenkosten erhalten hat, kann er nicht nachträglich in Rechnung stellen.

Wie sieht es mit der Rückzahlung von zuviel gezahlten Nebenkosten aus? Ich hoffe in dem Fall gelten mehr als die 2 Jahre als Frist. Der Sohn des Vermieters wohnt im selben Haus und wurde auch schon mehrfach darauf angesprochen. Er hat (vor über einem Monat) eine Nebenkostenabrechnung des gesamten Zeitraums zugesagt. Bisher ist keine Nebenkostenabrechung eingegangen.

Wie sollte man weiter verfahren? Die Nebenkostenzahlung waren vergleichsweise hoch, so dass bestimmt ein grosser Betrag zuviel gezahlt wurde.
Soll man sofort einen Anwalt einschalten? Soll man bis zum Erhalt der Nebenkostenabrechung einfach bei den nächsten Mietzahlungen keine weiteren Nebenkosten überweisen? Wenn mündlich eine Abrechung des gesamten Zeitraums zugesagt wurde, sollte man dann auf diese Kulanz des Vermieters hoffen; ist er rechtlich vllt sogar zur Rückzahlung des kompletten Zeitraums verpflichtet?
Wenn er dazu nicht verpflichtet ist, sollte man es sich mit dem Vermieter doch sicherlich nicht verscherzen. Dann sollte man doch wohl von rechtlichen Schritten absehen.

Mein Neffe wollte sich noch beim Mieterschutzbund erkundigen. Ich hab ihm versprochen auch Infos darüber zu bekommen. Ich hoffe auf gute Tipps,

lg, biggi

Hallo Biggi,

damit du nicht ganz ohne Antwort bleibst:

Der beste Tip ist, die vorgeschaltete Seite nicht einfach zu bestätigen und sich die FAQ dieser Seite (bezüglich Mietrecht) genau anzusehen, insbes. FAQ 1129.

Da lernt man eine Menge.

Sorry, mehr geht nicht.

Gruß
Nita

Moin, nita,

soviel Service sollte schon sein:

insbes. FAQ:1129.

Gruß Ralf

Hi Ralf,

ich hab gar nix gegen Service, aber irgendwie bin ich zu blöd dazu den Link hinzukriegen. Zweimal klappts, dann wieder zehn mal nicht. Deswegen habe ich es irgendwann den Versuch aufgegeben. Der Hinweis muss (von meiner Seite jedenfalls) genügen. :smile:

Gruß
Nita

Hallo,

ich hab gar nix gegen Service, aber irgendwie bin ich zu blöd
dazu den Link hinzukriegen.

Versuch es mal, indem Du den Doppelpunkt mit eingibst. Also „FAQ“, dann Doppelpunkt, dann Nummer. Keine Leerzeichen dazwischen.
Gruß
loderunner