Hallo, ich habe da mal eine Frage.
Zwei Personen sind vor drei Jahren in eine Hausmeisetrwohnung eingezogen. In dieser Zeit studierten beide und haben sich währenddessen selbstständig gemacht. Für die Selbstständigkeit wurde in der Wohnung ein Zimmer als Schulungsraum umgeräumt. (nach mündlicher Absprache mit dem Vermieter). Im Oktober 2006 sprach er einen Mieter an, dass er die Nebenkostenabrechnung von zwei Personen auf 8 hochsetzen will. Da er über die Höhe noch nicht ganz entschlossen und wollte er den Mieter bescheid geben, was er aber nicht tat. Zwei Moante später erhielten die Mieter nun die die Nebkostenabrechnung. Der Vermieter hat nun 5 Personen angesetzt und das für ein Jahr rückwirkend.
Ist das rechtens? 5 Personen finde ich persönlich auch nicht gerecht, da im Schnitt 3 bis 6 Personen für 3 Stunden täglich im Schulungsraum sind. Aber was sagt das Gesetz dazu? Darf der Vermiter rückwirkend die Anzahl der Personen in der Nebenkostenabrechnung erhöhen? Hätte er die Mieter nicht anfang des Jahres darüber informieren müssen?
Für die Hilfe danke ich schon mal
Gruß
sunny