Neue WG - Kündigungsfrist

Angenommen X und Y sind Freunde und haben bisher in einer WG gewohnt. Nun will Y aber ausziehen, X mag die Wohnung aber und will statt dessen dann A und B einziehen lassen, so dass sie zu dritt dort wohnen. Die Frage ist nun: Wenn A, B und X den gleichen Mietvertrag unterschreiben, d.h. dass sie zusammen …€ zahlen, wie ist es dann mit der Kündigungsfrist. Kann X dann trotzdem wenn er umziehen will kündigen, auch wenn A und B wohnen bleiben wollen?

Angenommen X und Y sind Freunde und haben bisher in einer WG gewohnt. Nun will Y aber ausziehen, X mag die Wohnung aber und will statt dessen dann A und B einziehen lassen, so dass sie zu dritt dort wohnen. Die Frage ist nun: Wenn A, B und X den gleichen Mietvertrag unterschreiben, d.h. dass sie zusammen …€ zahlen, wie ist es dann mit der Kündigungsfrist.
Kann X dann trotzdem wenn er umziehen will kündigen, auch wenn A und B wohnen bleiben wollen?

Jetzt und zukünftig gibt’s also diverse Konstellationen
jetzt: Mieter X+Y und Vermieter
zukünftig: Mieter X+A+B und Vermieter bzw. Mieter A+B und Vermieter

Also nicht vergessen - immer dabei: der Vermieter!
Ein gemeinschaftlich eingegangener Vertrag kann auch nur gemeinschaftlich (gegenüber dem Vermieter) gekündigt werden - siehe FAQ:2628

Ansonsten bleibt nur eine einvernehmliche Lösung zwischen Y, X, A, B und jeweils dem Vermieter!

Da gegenüber dem Vermieter jede einzelne Person, die als Mieter jeweils im Mietvertrag steht gesamtschuldnerisch für alle sich aus dem Mietvertrag ergebenden Pflichten in voller Höhe haftbar ist, sollte das wirklich absolut sauber gelöst werden!
D.h. jeweils neuer Vertrag oder einvernehmlich + schriftlich gemeinsam mit dem Vermieter und allen jeweils Beteiligten Mietern vereinbaren, wer nun aus dem Vertrag ausscheidet bzw. wer aktuell als Mieter verbleibt!

Was ist aber, wenn alle einen gemeinsamen M ietvertrag unterschreiben, X nach einem Jahr ausziehen will, aber A+B in der Wohnung bleiben wollen? Hat X dann keine Möglichkeit, auszuziehen? Das kann doch eigentlich nicht sein, oder?

Gruß Jan

Jetzt und zukünftig gibt’s also diverse Konstellationen
jetzt: Mieter X+Y und Vermieter
zukünftig: Mieter X+A+B und Vermieter bzw. Mieter A+B und
Vermieter

Also nicht vergessen - immer dabei: der Vermieter!
Ein gemeinschaftlich eingegangener Vertrag kann auch nur
gemeinschaftlich (gegenüber dem Vermieter) gekündigt werden -
siehe FAQ:2628

Ansonsten bleibt nur eine einvernehmliche Lösung zwischen Y,
X, A, B und jeweils dem Vermieter!

Da gegenüber dem Vermieter jede einzelne Person, die als
Mieter jeweils im Mietvertrag steht gesamtschuldnerisch
für alle sich aus dem Mietvertrag ergebenden Pflichten in
voller Höhe haftbar ist, sollte das wirklich absolut sauber
gelöst werden!
D.h. jeweils neuer Vertrag oder einvernehmlich + schriftlich
gemeinsam mit dem Vermieter und allen jeweils Beteiligten
Mietern vereinbaren, wer nun aus dem Vertrag ausscheidet bzw.
wer aktuell als Mieter verbleibt!

Was ist aber, wenn alle einen gemeinsamen M ietvertrag
unterschreiben, X nach einem Jahr ausziehen will, aber A+B in
der Wohnung bleiben wollen? Hat X dann keine Möglichkeit,
auszuziehen? Das kann doch eigentlich nicht sein, oder?

Es gibt prinzipiell nur zwei Möglichkeiten:

  • alle, die den Vertrag unterschrieben haben kündigen gemeinsam…und A+B versuchen einen neuen Vertrag mit dem Vermieter zu bekommen.

  • alle, die den Mietvertrag unterschrieben haben, haften weiterhin für die Wohnung. Wer im Innenverhältnis die Miete aufbringt, ist egal ob jmd. woanders wohnt auch aber er hat trotzdem noch die Wohnung an der Backe.

gruß n.