hatte weiter unten den fiktiven fall beschrieben:
x läßt waschmaschine an, verläßt für 2 stunden das haus, nicht richtig befestigter schlauch hängt auf dem boden, wasser tritt ungehindert aus:
nachbar y hat jetzt einen heftigen wasserschaden (gebäudeschaden)…
reicht diese fahrlässigkeit für eine abmahnung aus?
ich wünsch euch noch einen schönen abend!
Hallo Tanja,
reicht diese fahrlässigkeit für eine abmahnung aus?
der Vermieter kann natürlich abmahnen, was er will. Eine Waschmaschine unbeaufsicht zu lassen, kann durchaus als grobe Fahrlässigkeit angesehen werden.
Ja, der Vermieter hatte einen Grund, abzumahnen!
Gruß!
Horst
danke für deine antwort, horst!
gibt es eine frist, wann nach dem fall abgemahnt werden müßte?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Tanja,
nein. Ein Vermieter kann jederzeit abmahnen was und wann er will. Ob das Sinn macht und ob es gerichtlich stand hält, ist natürlich eine andere Frage.
Eine unbeaufsichtigte Waschmaschine, die ausläuft, kann meines Erachtens ein Grund für eine Abmahnung sein, da dies sogar die Bausubstanz schädigen kann.
Wäre natürlich weniger hilfreich, dies erst nach fünf Jahren anzubringen.
Gruß!
Horst