Angenommen ein Mietvertrag wurde am 1.September 2006 geschlossen.
Im Vertrag steht. „Der MIetvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und beginnt am 1.September 2006. Die PArteien verzichten wechelseitig auf die Dauer von einem Jahr ab VErtragsbeginn auf ihr recht zur ordentlichen KÜndigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf dieses Zeitraumes mit der gesetzlichen Fist zulässig.“
Zu welchem Datum kann der Mieter seine Wohnung kündigen?
„Der MIetvertrag läuft auf unbestimmte Zeit
und beginnt am 1.September 2006. Die PArteien verzichten
wechelseitig auf die Dauer von einem Jahr ab VErtragsbeginn
auf ihr recht zur ordentlichen KÜndigung dieses Mietvertrages.
Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf dieses Zeitraumes mit
der gesetzlichen Fist zulässig.“
also läuft die Frist des Verzichts am 31. August 2007 aus. Dann kann man mit der gesetzlichen Kündigungsfrist - 3 Monate - kündigen, also zum 30.11.2007.
Diese Kündigung sollte natürlich rechtzeitig ausgesprochen werden, was natürlich auch jetzt schon möglich wäre.