Wie lange darf ein Vermieter nach Auszug des Mieters dessen hinterlegte Mietkaution behalten? Ist es rechtens, daß der VM diese erst zurückgeben kann, wenn die nächste Nebenkostenabrechnung vorliegt? Oder darf er nur einen Teil davon behalten?
Ist es rechtens, daß der VM
diese erst zurückgeben (kann), wenn die nächste
Nebenkostenabrechnung vorliegt?
kann könnte er, darf er auch
Aber unter Berufung auf dei Nebenkostenabrechnung doch auch nur in der Höhe der zu erwartenden Nachforderung, oder nicht? Wenn ein Mieter drei Jahre lang immer was rausbekommen hat, ist nicht zu erwarten, dass er was nachzahlen muss und dann ist die Nebenkostenabrechnung kein Grund, die Kaution länger zu behalten, richtig?
PS: Stichwort: nicht sichtbare Schäden bei Wohnungsübergabe,
die lassen sich meißt erst etwas später feststellen …
Was hat es denn damit auf sich? Was könnte das sein? Was bedeutet "etwas später? Ist es nur bei Auszug oder auch bei Einzug relevant? Wozu ist denn ein Übergabeprotokoll da?
und um all den Fragen noch eins drauf zu setzen, wenn die Wohnnug schon wieder vermietet ist, dürfte es irgendwann auch schwer sein, zu beweisen, dass die „versteckten Mängel“ nicht vom neuen Mieter verursacht wurden, oder?