Wie lange darf Kaution einbehalten werden?

Wie lange darf ein Vermieter nach Auszug des Mieters dessen hinterlegte Mietkaution behalten? Ist es rechtens, daß der VM diese erst zurückgeben kann, wenn die nächste Nebenkostenabrechnung vorliegt? Oder darf er nur einen Teil davon behalten?

Vielen Dank!

Wie lange darf ein Vermieter nach Auszug des Mieters dessen
hinterlegte Mietkaution behalten?

bis 6 Monate nach Auszug, unter Berücksichtigung verschiedener Sachlagen (suche: Archiv www) da wurde alles bereits 1000 mal durchgekaut :smile:

Ist es rechtens, daß der VM
diese erst zurückgeben (kann), wenn die nächste
Nebenkostenabrechnung vorliegt?

kann könnte er, darf er auch

Ist es rechtens, daß der VM
diese erst zurückgeben (kann), wenn die nächste
Nebenkostenabrechnung vorliegt?

kann könnte er, darf er auch

Aber unter Berufung auf dei Nebenkostenabrechnung doch auch nur in der Höhe der zu erwartenden Nachforderung, oder nicht? Wenn ein Mieter drei Jahre lang immer was rausbekommen hat, ist nicht zu erwarten, dass er was nachzahlen muss und dann ist die Nebenkostenabrechnung kein Grund, die Kaution länger zu behalten, richtig?

Gruß,
-Efchen

wie bereits gesagt, wurde alles 1000 mal durchgekaut, einfach mal im werweisswas Archiv gucken, es gibt eine „Such“ Option hier auf der Seite :wink:

PS: Stichwort: nicht sichtbare Schäden bei Wohnungsübergabe, die lassen sich meißt erst etwas später feststellen …

Hallo

PS: Stichwort: nicht sichtbare Schäden bei Wohnungsübergabe,
die lassen sich meißt erst etwas später feststellen …

Was hat es denn damit auf sich? Was könnte das sein? Was bedeutet "etwas später? Ist es nur bei Auszug oder auch bei Einzug relevant? Wozu ist denn ein Übergabeprotokoll da?

Greetz, T.

Moin,

und um all den Fragen noch eins drauf zu setzen, wenn die Wohnnug schon wieder vermietet ist, dürfte es irgendwann auch schwer sein, zu beweisen, dass die „versteckten Mängel“ nicht vom neuen Mieter verursacht wurden, oder?

Gruß,
-Efchen