Hoffe mir kann jemand helfen: Muss in einer von mir vermieteten Wohnung die genauen qm errechnen nach Wohnflächenverordnung; in dieser Verordnung heißt es in §3 Abs.2 :" Bei der Ermittlung der Grundfläche sind namentlich einzubeziehen die Grundfläche von:
„Tür-und Fensterbekleidungen sowie Tür-und Rahmenumrahmungen“.
Habe keine Ahnung , was das bedeuten soll, kennt sich da jemand aus?
Velen Dank
einzubeziehen die Grundfläche von:
„Tür-und Fensterbekleidungen sowie Tür-und Rahmen**umrahmungen“.
Die Einbauten werden übermessen, also nicht abgezogen!
** ich denke, diese Rahmenumrahmungen ist wohl ein Druckfehler, denn ein Rahmen kann wohl schwer umrahmen
Hinweis an den Mod: „Dies’ ist keine Rechtsauskunft sondern ich erkläre lediglich wie ich das sehe!“ *grinsbelustigt*
Gruß Jukaido
Moin, Neu,
Habe keine Ahnung , was das bedeuten soll, kennt sich da
jemand aus?
pfeif drauf, leg den Meterstab an die Wände und gut iss. Gefahr droht erst, wenn der Fehler bei der Flächenangabe 10 % überschreitet.
Gruß Ralf
Ist ja alles schön und gut, aber es wäre ja in meinem Interesse als Vermieter, wenn ich hier noch ein paar qm rausschlagen könnte…
Gruß Wolfgang
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Moin, Neu,
Ist ja alles schön und gut, aber es wäre ja in meinem
Interesse als Vermieter, wenn ich hier noch ein paar qm
rausschlagen könnte…
das ginge nur, wenn Du die senkrechten Flächen einbeziehen könntest. Oder Du kaufst Dir einen Meterstab aus Gummi, den kannst Du stauchen.
Der Passus soll doch nur den Streit vermeiden, ob der Vermieter die Aufstandsflächen der Türstöcke (pro Tür etwa 300 qcm, bei 33 Türen insgesamt 1 qm) aus der Mietfläche herausrechnen muss. Mich wundert, dass die hochgezogenen Teppichböden nicht erwähnt werden.
Gruß Ralf
Hallo Ralf,
verstehe ich beim besten Willen nicht, es heißt doch ausdrücklich, dass hier gewisse Grundflächen EINZUBEZIEHEN sind, also bei der
Berechnung ZUZURECHNEN sind und NICHT , dass aus der Mietfläche
irgendetwas HERAUSZURECHNEN ist!!!???
Gruss Wolfgang
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