Mietminderung Baulärm (nebenan Ruine bei Einzug)

Auf dem Nachbargrundstück (Innenstadt) wird jetzt umfangreich ein Haus saniert und ich habe Mietminderung wegen Baubelästigung (Lärm, Schmutz, Gartennutzung eingeschränkt) in Höhe von 8 % geltend gemacht.
Der Vermieter lehnt diese nun ab, da mir angeblich bei Einzug (ca. 18 Monate vor Baubeginn) die Nachbarruine hätte auffallen müssen und ich bei Einzug mit Baubelästigungen in Zukunft hätte rechnen müssen.
Wie kann man da am besten gegenargumentieren??? Kennt jemand eindeutige Rechtssprechung dazu?
DANKE!

Auf dem Nachbargrundstück (Innenstadt) wird jetzt umfangreich
ein Haus saniert und ich habe Mietminderung wegen
Baubelästigung (Lärm, Schmutz, Gartennutzung eingeschränkt) in
Höhe von 8 % geltend gemacht.

Das heißt, du hast ohne VORHER ein Wörtchen mit deinem Vermieter zu reden eigenmächtig deine Miete verringert? Wow … das nenn ich mutig *g* Da ist es meiner Meinung nach jetzt kein Wunder, dass sich dein Vermieter querstellt. Wisse: Durchs (vorherige) Reden kommen die Leute zusammen

Der Vermieter lehnt diese nun ab, da mir angeblich bei Einzug
(ca. 18 Monate vor Baubeginn) die Nachbarruine hätte auffallen
müssen und ich bei Einzug mit Baubelästigungen in Zukunft
hätte rechnen müssen.

Mh gut, ist zwar kein wirklich gutes Argument dagegen, dass du weniger zahlen sollst/kannst, immerhin kannst du ja ned erschnüffeln wann und in welchem Ausmaß die Ruine renoviert wird.

Wie kann man da am besten gegenargumentieren??? Kennt jemand
eindeutige Rechtssprechung dazu?

Tja gute Frage … da du es dir mit dem Vermieter ob deiner Eigenhandlung schon verscherzt hast … kA da weiß ich auch nicht mehr weiter.

Auf dem Nachbargrundstück (Innenstadt) wird jetzt umfangreich
ein Haus saniert und ich habe Mietminderung wegen
Baubelästigung (Lärm, Schmutz, Gartennutzung eingeschränkt) in
Höhe von 8 % geltend gemacht.
Der Vermieter lehnt diese nun ab, da mir angeblich bei Einzug
(ca. 18 Monate vor Baubeginn) die Nachbarruine hätte auffallen
müssen und ich bei Einzug mit Baubelästigungen in Zukunft
hätte rechnen müssen.
Wie kann man da am besten gegenargumentieren??? Kennt jemand
eindeutige Rechtssprechung dazu?

Unsere Rechtssprechung besagt folgendes: Zuerst mal sind die FAQ:1129 einzuhalten

DANKE!

büdde
Der Mikesch

Ich habe doch nur von meinem Recht auf Mietminderung in diesem Fall Gebrauch gemacht und zahle sogar momentan - unter Vorbehalt - die volle Miete weiter. Meiner Meinung nach ist das doch der rechtsübliche Weg zur Durchsetzung einer Mietminderung.

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Es haben auch schon Leute gegen den Hahn aus der Nachbarschaft geklagt, weil der Morgens die Frechheit besaß, zu krähen!

Sonnige Tage!
-Efchen

nun, ja selbst dein Vermieter argumentiert denkbar schlecht, denn watt kann er dafür wenn der Nachbar seine Hütte umbaut bzw. saniert?
Die Firma die mit den Umbaumaßnahmen beauftragt ist muß dafür Sorge tragen, dass durch die sicherlich genehmigten Bauarbeiten, keine unzumutbaren Lärm- oder Staubbelästigungen entstehen.
Hallo Mod: „Dies ist meine persönlich Sichtweise dieser Situation und es soll keine Rechtsauskuhnft sein“.
Gruß Jukaido

Hallo,

da Du gegen die FAQ verstößt, möchte ich auf Deine Frage nicht direkt eingehen. Die Arbeit wird ohnehin umsonst sein, weil sie gelöscht wird.

Der Mieter hat das Recht zur Mietminderung. Auch wenn die Lärmbelästigung vom Nachbargrundstück ausgeht. Der VM ist über die Mietminderung zu informieren. Es kommt nicht darauf an, ob jemand neben einer Ruine einzieht. Entscheidemnd ist, in den Fällen kann die Mietminderung eventuell ausgeschlossen sein, wenn der Mieter Bauarbeiten kennt und vor Ort sogar geárbeitet wird.

Der Mangel ist weiter nicht groß zu begründen, da er offenkundig ist. Allerdings ist hier stets fachliche Beratung erforderlich. Nicht jedr Lärm führt zur Mietminderung. Es kommt auf die Dauer, die Lärmschallhöhe an.

Gruss Günter

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