Wohnwert eines Balkons

Hallo,

ich habe in den letzten Tagen einmal im Archiv herumgestöbert bzgl. dem Thema Wohnwert eines Balkons bzw. zu wieviel % er zur Wohnfläche angerechnet werden darf.
Es wurde erwähnt, dass es auf einem Balkon nicht grundsätzlich regnen darf, dass er überdacht sein sollte und/oder aber eine besondere Gestaltung aufweisen muss,… um zu 50% berechnet zu werden.
Da es zu dieser Problematik bereits Urteile geben soll, ist meine Frage nun die:Wo kann ich Urteile im genannten Zusammenhang nachlesen?
Danke für Informationen, Grüße die Kate

…das ist doch eindeutig in DIN 277 (Wohn-)Flächenberechnung geregelt, du brauchst doch nur zu gooogeln…
Gruß Jukaido

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…das ist doch eindeutig in DIN 277 (Wohn-)Flächenberechnung
geregelt, du brauchst doch nur zu gooogeln…
Gruß Jukaido

die din 277 ist nur nicht merh gültig und wurde von der wohnflächenverordnung abgelöst.

da steht folgendes zu balkonen drin:

§ 4 Anrechnung der Grundflächen
Die Grundflächen

  1. von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte

anzurechnen.

und das ein balkon überdacht sein muss ist mir vollkommen neu! klar, wäre das ein aspekt um die 50% anzurechnen …

fakt ist jedenfalls: der vermieter darf bis zu 50 % berechnen und ob das gerechtfertigt ist oder nicht, werden dann im zweifel die gerichte klären wenn sich denn ein mieter nicht mit den 50% abfinden will und es in einem normalen gespräch nicht klärbar ist.
und dann kommen lage, ausstattung, überdachung, größe und sonst was ins spiel.

Sorry, Katrin mein Hinweis auf die DIN 277 ist nicht mehr relevant denn sie wurde durch die neue Wohnflächenverordnung mit Wirkung ab 1.1.2004 ersetzt.
Withby, danke für den Hinweis.
Gruß Jukaido