Hallo!
Ich habe folgenden fiktiven Fall:
Mieter A bezieht am 01.05.1996 eine Wohnung von Vermieter B, dieser verlangt von Mieter A eine Mietkaution von 1.500 DM = 613,55 EUR.
Zum 01.02.2007 hat Mieter A die Wohnung fristgerecht bei Vermieter B gekündigt. Mängel an der Wohnung wurden von Vermieter B nicht beanstandet. Aus diesem Grund verlangt Mieter A die Rückzahlung der Mietkaution plus Zins- und Zinseszinsen.
Vermieter B rechnet handschriftlich ab:
Kaution 613,55 EUR
Verzinsung 1,1 % = 6,75 EUR x 9 Jahre = 58,05 EUR.
613,55 EUR + 58,05 EUR = 671,60 EUR.
Ist so eine Abrechnung in Ordnung oder muss Vermieter B seinen ehemaligen Mieter A ein separates Sparbuch mit den angesammelten Zinsen übergeben?
Zudem sind in dieser Abrechnung doch folgende Fehler enthalten:
- Der Mietzeitraum betrug 10 Jahre und 9 Monate und nicht 9 Jahre, die Vermieter B abgerechnet hat.
- In den letzten 10 Jahren gab es unterschiedliche Zinssätze und nicht wie pauschal abgerechnet 1,1 %.
- Vermieter B hat sich zudem verrechnet, als er 6,75 EUR mit 9 Jahren multiplizierte. Das richtige Ergebnis sind 60,75 EUR.
- Diese Abrechnung berücksichtigt keine Zins- und Zinseszinsberechnung.
Aus diesem Grund meine Frage, wie die Mietkaution abgerechnet werden muss.
Danke für eure Antworten!
Neigrutschka
Moin, Neigrutschka,
Aus diesem Grund meine Frage, wie die Mietkaution abgerechnet
werden muss.
mit Zins und Zinseszins zum im jeweiligen Jahr gültigen Zinssatz für Sparbücher mit dreimonatiger Kündigungsfrist vom Zeitpunkt der Geldübergabe bis zur Rückgabe.
Gruß Ralf
Hallo Ralf!
mit Zins und Zinseszins zum im jeweiligen Jahr gültigen
Zinssatz für Sparbücher mit dreimonatiger Kündigungsfrist vom
Zeitpunkt der Geldübergabe bis zur Rückgabe.
Meinst du mit dem Zins und Zinseszins im jeweiligen Jahr, den aktuellen Zinssatz in dem abgerechnet wird?
Oder meinst du mit „im jeweiligen Jahr“ den Zinssatz für 1996, 1997, 1998… etc.?
Wenn ja, hat jemand eine Idee wo man die Zinssätze der Vergangenheit herbekommen kann? Oder muss nicht der Vermieter B die jeweiligen Zinssätze offenlegen?
Gruß
Neigrutschka
Moin, Neigrutschka,
Meinst du mit dem Zins und Zinseszins im jeweiligen Jahr, den
aktuellen Zinssatz in dem abgerechnet wird?
Oder meinst du mit „im jeweiligen Jahr“ den Zinssatz für 1996,
1997, 1998… etc.?
den Zinssatz meine ich. Zinseszins heißt ja nur, das die Zinserträge aus einem Jahr im nächsten Jahr ebenfalls verzinst werden.
Wenn ja, hat jemand eine Idee wo man die Zinssätze der
Vergangenheit herbekommen kann?
Beim Geldinstitut Deines Vertrauens.
Oder muss nicht der Vermieter
die jeweiligen Zinssätze offenlegen?
Nein. Wenn Du ihm einen Fehler aufzeigen möchtest, musst Du schon selbst nachrechnen.
Gruß Ralf
Jedenfalls sind 1.500 DM : 1,95583 = 766,93 Euro und nicht 613,55 Euro. M.E. muß der Vermieter das Sparbuch
dem Mieter zur Abrechnung vorlegen. Es muss eine
Kontrollmöglichkeit vorhanden sein. Außerdem sind von
Jahr zu Jahr die Zinseszinsen mit einzubeziehen.
Gruß Pete…
613,55
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