Ein Mieter hat aufgrund von div. Wohnungmängeln (Kälte- und Feuchtigkeitseindrang, Wasserschaden, defekte Heizung, mangelnde Warmwasserbereitstellung, …) die Warmmiete in 2006 gekürzt. Jetzt verlangt der Vermieter bei der Jahresabrechnung die gekürzten Nebenkosten wieder zurück. Ist das rechtens? Es gibt ja eine Rechtsprechung, die eindeutig aussagt, dass eine Mietminderung von der Bruttomiete (KM und NK) vorzunehmen ist.
Hallo,
dies ist rechtens. Das Urteil des BGH, das leider zu allgemnein öffentlich aufgenommen wird, aber lediglich den speziellen Fall behandelt, ging nie davon aus, dass in jedem Fall die Warmmiete zu kürzen ist. Der Mieter muss die Höhe der Nebenkosten nachzahlen und zwar auch den Teil, den er ursprünglich ohne Grund gekürzt hat.
Gruss Günter
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