Hallo,
ich steh vor einem kleinen Problem.
Ich bin Vermieter einer Wohnung, die sich in meinem Zweifamilienhaus befindet.
Die andere bewohne ich selbst.
Nun würde ich mir mit meiner Familie aber gern ein Einfamilienhaus kaufen,
dazu müsste ich die vermietete Wohnung verkaufen.
Wenn ich nun meinen Mietern nach §573aBGB ( erleichterte Kündigung ) kündige, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate mehr also 6 Monate.
Kann ich darauf bestehen, dass die Mieter noch 6 Monate wohnen bleiben, oder besteht die Möglichkeit, dass Sie schon nach 3 Monaten ausziehen.
Denn 6 Monate wären perfekt für mich, da ich sonst 3 Monatsmieten Einbußen hätte.
Und da gibt es doch keine Möglichkeit auf Wiederspruch der Mieter, oder.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
diaklau
Hallo
Hallo,
ich steh vor einem kleinen Problem.
sehe ich auch so. Auch für VERmieter gelten die FAQ:1129
Ich bin Vermieter einer Wohnung, die sich in meinem
Zweifamilienhaus befindet.
Die andere bewohne ich selbst.
Nun würde ich mir mit meiner Familie aber gern ein
Einfamilienhaus kaufen,
dazu müsste ich die vermietete Wohnung verkaufen.
Wenn ich nun meinen Mietern nach §573aBGB ( erleichterte
Kündigung ) kündige, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate mehr
also 6 Monate.
Kann ich darauf bestehen, dass die Mieter noch 6 Monate wohnen
bleiben, oder besteht die Möglichkeit, dass Sie schon nach 3
Monaten ausziehen.
Denn 6 Monate wären perfekt für mich, da ich sonst 3
Monatsmieten Einbußen hätte.
Und da gibt es doch keine Möglichkeit auf Wiederspruch der
Mieter, oder.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
diaklau
LG
Mikesch