Hallo,
wenn ich meinem Mieter nach § 573aBGB gekündigt habe, und die Kündigungsfrist läuft, darf ich dann als Vermieter so oft ich will in die Wohnung mit Interessenten zur Wohnungsbesichtigung, oder nur auf Zustimmung des Mieters?
Oder darf ich zum Inserieren der Wohnung im Internet Fotos einstellen, mit der möbelierten Wohnung des Mieters? Warscheinich eher nur it Zustimmung des Mieters, oder?