Erst Umbau und dann Eigenbedarf für Neffen

Nehmen wir einfach mal an, dass ein Paar seit drei Jahren in einer schönen Wohnung ca. 76 qm (3 Zimmer: 1 Sehr großes Wohnzimmer mit Küche, ein kleines Schlafzimmer und ein 8 qm großes Arbeitszimmer ) wohnt, die in einer sehr beliebten und teuren Gegend liegt. Im Herbst 2005 kündigt der Vermieter plötzlich an, dass er anbauen wolle. Das Paar ist erfreut, da es gerne dort wohnt und sich auf ein weiteres Zimmer freut.
Nun wartet und wartet es auf die schriftliche Ankündigung des Vermieters. Da kommt aber keine. Fünf Monate später kündigt der Vermieter nun mündlich an, dass er anbauen wolle und dass die Bagger Anfang April kommen. Da hat das Paar immer noch nichts in der Hand, obwohl es vermutet, dass ihre Terrasse abgerissen werden soll. Es schreibt einen freundlichen Brief an die Vermieter mit der Bitte um Aufklärung. Daraufhin kündigt der Vermieter den Mietern wegen Eigenbedarf für den Neffen, der nur drei Min. zu Fuß entfernt in einer Wohnung mit seiner Freundin und Kind in einer 64 qm Wohnung (3 Zimmer) wohnt. Grund: Er möchte sich (angeblich schwerbehindert, obwohl er zahlreiche handwerkliche Arbeiten verrichtet, Steine schleppt usw…), seine Frau (angeblich behindert, obwohl sie jeden Tag einem handwerklichen Beruf nachgeht)und seine Mutter (angeblich pflegebedürftig, obwohl sie Einkaufen geht und Abends Freundinnen besucht) durch den Neffen und seine Frau pflegen lassen. Der Neffe würde mit Frau ein zweites Kind erwarten. Diese benötigten eine größere Wohnung und müssten deshalb in das Haus einziehen.
Die Mieter treten mit dem Vermieter in Verhandlung. Der Vermieter weigert sich jedoch die Umzugskosten angemessen zu bezahlen.
Einen Monat später bedroht er die Mieterin durch den Baggerfahrer, der die Terrasse einfach ohne Ankündigung abreißt.
Eine einstweilige Verfügung verhindert den vollständigen Abriss, so dass eine halbe Ruine vor der Wohnung steht. Der Vermieter reicht Räumungsklage ein. Angebaut hat er bisher nicht. Die Frau des Neffen hat das zweite Kind auf die Welt gebracht. Eine ordnungsgemäße Ankündigung des Anbaus ist bis heute nicht erfolgt.

Dazu meine Fragen:

  1. Wie eng muss sich das Verhältnis zu dem Neffen gestalten, um den Eigenbedarf zu gerechtfertigen und was versteht man unter diesem engen Verhältnis?
  2. Muss das Paar jetzt fürchten, dass der Räumungsklage stattgegeben wird?
  3. Was kann es in dem Fall machen, wenn der Räumungsklage stattgegeben wird? Hat es dann noch Möglichkeit mindestens anderthalb Jahre in der Wohnung zu bleiben bis die Mieterin ihre mündlichen und schriftlichen Abschlussexamina in Medizin hinter sich hat?

Danke für Eure Antworten.

Nehmen wir einfach mal an, dass ein Paar seit drei Jahren in
einer schönen Wohnung ca. 76 qm (3 Zimmer: 1 Sehr großes
Wohnzimmer mit Küche, ein kleines Schlafzimmer und ein 8 qm
großes Arbeitszimmer ) wohnt, die in einer sehr beliebten und
teuren Gegend liegt. Im Herbst 2005 kündigt der Vermieter
plötzlich an, dass er anbauen wolle. Das Paar ist erfreut, da
es gerne dort wohnt und sich auf ein weiteres Zimmer freut.
Nun wartet und wartet es auf die schriftliche Ankündigung des
Vermieters. Da kommt aber keine. Fünf Monate später kündigt
der Vermieter nun mündlich an, dass er anbauen wolle und dass
die Bagger Anfang April kommen. Da hat das Paar immer noch
nichts in der Hand, obwohl es vermutet, dass ihre Terrasse
abgerissen werden soll. Es schreibt einen freundlichen Brief
an die Vermieter mit der Bitte um Aufklärung. Daraufhin
kündigt der Vermieter den Mietern wegen Eigenbedarf für den
Neffen, der nur drei Min. zu Fuß entfernt in einer Wohnung mit
seiner Freundin und Kind in einer 64 qm Wohnung (3 Zimmer)
wohnt. Grund: Er möchte sich (angeblich schwerbehindert,
obwohl er zahlreiche handwerkliche Arbeiten verrichtet, Steine
schleppt usw…), seine Frau (angeblich behindert, obwohl sie
jeden Tag einem handwerklichen Beruf nachgeht)und seine Mutter
(angeblich pflegebedürftig, obwohl sie Einkaufen geht und
Abends Freundinnen besucht) durch den Neffen und seine Frau
pflegen lassen. Der Neffe würde mit Frau ein zweites Kind
erwarten. Diese benötigten eine größere Wohnung und müssten
deshalb in das Haus einziehen.
Die Mieter treten mit dem Vermieter in Verhandlung. Der
Vermieter weigert sich jedoch die Umzugskosten angemessen zu
bezahlen.
Einen Monat später bedroht er die Mieterin durch den
Baggerfahrer, der die Terrasse einfach ohne Ankündigung
abreißt.
Eine einstweilige Verfügung verhindert den vollständigen
Abriss, so dass eine halbe Ruine vor der Wohnung steht. Der
Vermieter reicht Räumungsklage ein. Angebaut hat er bisher
nicht. Die Frau des Neffen hat das zweite Kind auf die Welt
gebracht. Eine ordnungsgemäße Ankündigung des Anbaus ist bis
heute nicht erfolgt.

Dazu meine Fragen:

  1. Wie eng muss sich das Verhältnis zu dem Neffen gestalten,
    um den Eigenbedarf zu gerechtfertigen und was versteht man
    unter diesem engen Verhältnis?
  2. Muss das Paar jetzt fürchten, dass der Räumungsklage
    stattgegeben wird?
  3. Was kann es in dem Fall machen, wenn der Räumungsklage
    stattgegeben wird? Hat es dann noch Möglichkeit mindestens
    anderthalb Jahre in der Wohnung zu bleiben bis die Mieterin
    ihre mündlichen und schriftlichen Abschlussexamina in Medizin
    hinter sich hat?

Der Mieter sollte sich an den Mieterverein wenden. Unter Eigenbedarf fallen normalerweise nur nahe Verwandte des Eigentümers (Kinder Eltern, Geschwister) aber nicht die Nichten und Neffen. Auch das Vorgehen des Vermietes erscheint höchst sonderbar und anfechtbar.

Wolfgang D.

Der Mieter sollte sich an den Mieterverein wenden. Unter
Eigenbedarf fallen normalerweise nur nahe Verwandte des
Eigentümers (Kinder Eltern, Geschwister) aber nicht die
Nichten und Neffen. Auch das Vorgehen des Vermietes erscheint
höchst sonderbar und anfechtbar.

Die Mieter sind bereits im Mieterverein und haben auch schon mehrere Schriftsätze hinter sich gebracht. Einen Effekt hatte es nicht. Nun folgt bald die Gerichtsverhandlung zur Räumungsklage. Angeblich hat der Vermieter ein besonders enges Verhältnis zu seinem Neffen.