Hallo an alle,
ich habe einige Fragen bzgl. eines längeren Gast-Aufenthaltes in einer Mietwohnung.
Wenn ein Mieter z.B. einen Familienangehörigen für ca.3-6 Monate bei sich aufnehmen will, was ist zu beachten?
Der Gast sollte nicht mit im Mietvertrage aufgenommen werden, denn der Aufenthalt ist auf jeden Fall nur temporär.
Abgesehen von höheren Verbauchskosten (die sind hier nicht die Frage und sind bereist mit einkalkuliert) Auch mündliche Absprachen mit dem Vermieter sind unerheblich.
Mich interessiert nur wie die Rechtslage aussieht? Was ist zu beachten? Ist die Erlaubnis des Vermieters nötig? - und wenn ab welchem Zeitrahmen?
Muss der Mieter irgend einen Vertrag machen ?
Gruss
Jasmin
Hallo an alle,
ich habe einige Fragen bzgl. eines längeren Gast-Aufenthaltes
in einer Mietwohnung.
Wenn ein Mieter z.B. einen Familienangehörigen für ca.3-6
Monate bei sich aufnehmen will, was ist zu beachten?
Google Dich mal durch! Es gibt zu dem Thema einige Urteile, Tenor: bis 6 Wochen in Ordnung, danach Anzeige an den Vermieter, dessen Zustimmung aber nicht erforderlich ist; Vermieter darf aber Prüfen, ob der Besuch zumutbar ist und ob Wohnung nicht überbelegt ist…
Also: Anzeige nach 6 Wochen, Vermieter darf normal nicht verbieten, es kann aber andere Konsequenzen haben.
Wolfgang D.
Vielen dank!
… aber Gerichtsurteile , naja, sind eben leider nicht bindend.
Ich hätte gerne gesetzliche Informationen.
Also verbieten darf der Vermieter es nicht??
Es handelt sich um eine 90qm große Wohnung (Wohnzimmer,. Schlafzimmer, Gästezimmer). Der Mietvertrage der Wohnung läuft auf 1 Person, dem Hauptmieter - und wird auch nur von dem bewohnt. Mit Gast wären es 2 Personen (Gast kommt ins Gästezimmer). Düfte soweit noch alles im grünen Bereich sein, nicht überbelegt 
Nebenkosten sind auch klar - wird halt etwas mehr dazubezahlt…
Absprachen mit Vermieter nur mündlich möglich, schriftlich möchte der fiktive Vermieter nichts machen. Der Gäst würde ab Oktober 2007 bis ca. Jan/Feb 2008 bleiben.
Welche Rechtsgrundlagen gibt es, um den fiktiven Mieter evtl. spätere Streitfragen zu ersparen, da es nichts schrifltiches zwischen Mieter und Vermieter gibt?
Gruss
Jasmin