Mietpfandrecht veräußerter Fahrzeuge in Mietgarage

Hallo,
ich habe ein kleines Problem. Ich habe seit 1999 eine ca. 90qm große Werkstatt/Garage angemietet und kann diese seit Sommer 06 nicht mehr bezahlen, da ich nach einer unglücklichen Immoversteigerung private Insolvenz anmelden musste.
Auch vor Sommer 06 liess ich ein paar Mietzahlungen notgedrungen aus.
Als ich Anfang 2006 meine Felle davonschwimmen sah, wollte ich auch meine Oldtimer-Sammlung in dieser Garage verkaufen - meine Lebensgefährtin jedoch sagte, daß sie nicht will daß sie in fremde Hände kommen. Sie kaufte mir die Fahrzeuge ab, das Geld wurde dort wo es am stärksten brannte teils zur Tilgung meiner Schulden, teils für den Lebensunterhalt genutzt. Sie wollte auch die Garage weitermieten, doch der Vermieter zeigte daran kein Interesse. Ende 2006 kündigte er mir dann angeblich schriftlich - das Schreiben habe ich aber nicht erhalten. Wir sind im Dezemeber 06 umgezogen und bekamen im März unser erstes Baby, so daß wir uns erst im April wieder um die Saceh gekümmert haben. Meine Freundin fragte im April schriftlich an, ob er denn nicht doch die Garage weiter an sie vermieten wolle, keine Antwort. Im Juli nun nochmals und jetzt kam Antwort von einer Anwältin, daß der Vermieter die Autos nur herausgebe, wenn die gesamte Forderung bezahlt wird, denn er mache vom Mietpfandrecht gebrauch.
Wie kommt denn nun meine Freundin an ihre Autos? Nur wenn sie die rückständigen Mieten meines Mietvertrages + Anwaltskosten bezahlt - ist das rechtlich korrekt?

mfg

Hallo,

warum lest Ihr denn nicht, was ihr bestätigt? [FAQ:1129]

Vielleicht hilft das auf der Suche nach Antworten…
http://www.rechtslexikon-online.de/Vermieterpfandrec…

Gruß
M.

Hallo Frank,

eine vernümpftige Antwort wirst Du nicht erhalten, denn

  1. handelt es sich um einen konkreten Fall oder ist zumindest so dargestellt -> FAQ 1129, http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqindex.fp… und

  2. werfen Deine Ausführungen eher Fragen auf. Eine Antwort kann man so gar nicht geben, denn den wichtigsten Punkt (Insolvenz) nennst Du nur im Nebensatz, dass könnte aber eventuell der wesentliche Punkt sein.

Ich würde an Deine Stelle also einen neuen Beitrag aufmachen und einen hypothetischen Sachverhalt zur Diskussion stellen, in dem natürlich die wesentlichen Daten zur Insolvenz (Insolvenzantrag, -eröffnung) erwähnt sind.

Gruß,
Oskar