Hallo allerseits:
wohne in einer Appartmentwohnung mit (eigener)Toilette übern Gang.
Nu hat der Hausmeister beim wechseln der Toilettenschüssel einen Wasserschaden an meinen(ursprünglich in der Kabine - zum auswechseln der Schüssel aber vor der Toilette gelagerten) Büchern verursacht!
Die Hausverwaltung meinte zuerst, sie sei nicht zuständig, sondern meine(nicht existierende!) Hausratversicherung.
Dann wollte sie mir das Recht absprechen, irgendswas auf der Toilette zu lagern (es ist ein Toilettenraum mit drei Kabinen, zwei davon werden von je 2 Parteien genutzt, ich nutze meine Kabine aber ALLEINE!, und lagere NUR IN der Kabine!!)obwohl ich für dieses L… fette Miete zahle, und damit auch für die Toiletten-Kabine, die ich ALLEINE benutze!
Kann ich davon ausgehen, daß der Schaden von demjenigen reguliert werden muß, der ihn verursacht hat, oder seinem Auftraggeber?
Habe ich ein Recht auf Regulierung, auch wenn die Toilette nicht IN der Wohnung ist, sondern über den Gang zu erreichen ist?
Darf mir der Handwerker-Hausmeister meine teuren Bücher ruinieren ohne Verantwortung dafür zu übernehmen?
Bloß weil ich die Bücher sonst nirgendwo unterkriege??
Wie schaut des aus???
Weiß wer Rat, oder hat ähnliche Erfahrung mit Handwerkern mit zwei linken Händen??
