Hallo,
ich versuchs nochmal:
angenommen man wohne in einer Appartmentwohnung mit (eigener)Toilette übern Gang.
weiters angenommen, der Hausmeister hätte beim wechseln der Toilettenschüssel einen Wasserschaden an (ursprünglich in der Kabine - zum auswechseln der Schüssel aber vor der Toilette gelagerten) diversen wertvollen Gegenständen verursacht!
Die Hausverwaltung würde zuerst meinen, sie sei nicht zuständig.
Dann wolle sie das Recht absprechen, irgendswas auf der Toilette zu lagern (es ist ein Toilettenraum mit drei Kabinen, zwei davon werden von je 2 Parteien genutzt, es wird die eine Kabine aber von einer Partei ALLEINE! genutzt, und es werden NUR IN der alleine genutzten Kabine Dinge gelagert!!).
Kann man davon ausgehen, daß ein entstandener Schaden von demjenigen reguliert werden müsse, der ihn verursacht habe, bzw seinem Auftraggeber?
Hat ein Mieter Recht auf Schadensregulierung, auch wenn die Toilette nicht IN der Wohnung ist, sondern über den Gang zu erreichen ist?
Gilt dieses Recht auf Schadensregulierung auch für Gegenstände, die dort gelagert sind?
Hallo,
ich versuchs nochmal:
angenommen man wohne in einer Appartmentwohnung mit
(eigener)Toilette übern Gang.
weiters angenommen, der Hausmeister hätte beim wechseln der
Toilettenschüssel einen Wasserschaden an (ursprünglich in der
Kabine - zum auswechseln der Schüssel aber vor der Toilette
gelagerten) diversen wertvollen Gegenständen verursacht!
Die Hausverwaltung würde zuerst meinen, sie sei nicht
zuständig.
Dann wolle sie das Recht absprechen, irgendswas auf der
Toilette zu lagern (es ist ein Toilettenraum mit drei Kabinen,
zwei davon werden von je 2 Parteien genutzt, es wird die eine
Kabine aber von einer Partei ALLEINE! genutzt, und es werden
NUR IN der alleine genutzten Kabine Dinge gelagert!!).
Kann man davon ausgehen, daß ein entstandener Schaden von
demjenigen reguliert werden müsse, der ihn verursacht habe,
bzw seinem Auftraggeber?
In der Regel ja.
Hat ein Mieter Recht auf Schadensregulierung, auch wenn die
Toilette nicht IN der Wohnung ist, sondern über den Gang zu
erreichen ist?
In der Regel ja.
Gilt dieses Recht auf Schadensregulierung auch für
Gegenstände, die dort gelagert sind?
In der Regel ja, aber nur für Gegenstände die typischerweise dort gelagert werden: Toilettenpapiere aller Art, Klosettbürste und Reiniger, und natürlich die Toiletteneinrichtung selbst.
Toiletten sind Nasszellen, wer darin nässeempfindliche Sachen lagert ist selber schuld. Man muß mit Feuchte rechnen, und wenn der Hausmeister die beiden öffentlichen Toiletten, mit Vorraum, großzügig mit Wasser abspritzt und dieses auch in die Privatkabine schwabt - dann muß man das ohne Murren akzeptieren, denn der Hausmeister muß nicht damit rechnen, dass im Privatklo wertvolle Briefmarken o.ä. gelagert werden (es sei denn, man hat ausdrücklich die Genehmigung dafür).
Wolfgang D.
normalerweise meldet sich der hausmeister VOR der reparatur,damit der mieter bescheid weiss—dann kann der mieter frühzeitig wegräumen.
andererseits sieht der hausmeister doch,dass etwas in der toilette gelagert ist–müsste er eigentlich erst mit dem mieter abklären.
wenn der schaden gross ist,würde ich mich bei der hausverwaltung schriftlich melden.