Auszug: Schlußrechnung v. Kaution abziehen = ok?

Hallo,

darf der Vermieter beim Auszug des Mieters gleich die Schlussabrechnung, die er dann schon erstellt hat, einfach von der Kaution abziehen?

Müßte er nicht erstmal dem Mieter die Gelegenheit geben, diese Abrechnung prüfen zu lassen und dann zu überweisen?

Gibts dafür eine Belegquelle in Sachen Mietrecht?

Andere Frage:

bei einer gemieteten Doppelhaushälfte:
darf der Vermieter die komplette Grundsteuer und Immobilienversicherung auf den Mieter umlegen?

Danke.

Hallo,

bei einer gemieteten Doppelhaushälfte:
darf der Vermieter die komplette Grundsteuer und
Immobilienversicherung auf den Mieter umlegen?

Wenn die Doppelhaushälfte für sich „bewertet“ ist und vom Finanzamt ein eigener Einheitswertbescheid ergangen ist. JA! Bei der Versicherung genau das gleiche. Wenn die eine Hälfte „alleine“ versichert ist, kann er den vollen Betrag umlegen.

Gehört dem Vermieter auch die andere Doppelhaushälfte?

Gruß Sonja

Nebenkostenabrechnung einfach v. Kaution abziehen?
Hallo,

Danke. Dem Vermieter gehört nur die eine Doppelhaushälfte.

Wie siehts aber mit der Kaution aus beim Auszug wie in meiner ersten Frage?
Kann der Vermieter die Schlussabrechnung einfach von der Kaution abziehen, obwohl man diese Rechnung noch nicht mal erhalten hat, sondern der Vermieter quasi beim Auszug tabula rasa machen will?
Ist die Kaution nicht das Geld des Mieters, die nur herangezogen werden darf/kann, wenn Beschädigungen auftauchen, Mietrückstände, aber nicht um wohl sicherzugehen, dass der ausziehene Mieter ganz sicher bezahlt?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wie siehts aber mit der Kaution aus beim Auszug wie in meiner
ersten Frage?

Die Kaution ist außerdem dazu da, noch anstehende Nebenkosten abzurechnen, falls der Mieter meint, er müsse diese nicht mehr bezahlen.

Das erschließt sich mir daraus, dass ein VM die Kaution bis zur Erstellung der letzten Nebenkostenabrechnung einbehalten darf, wenn zu erwarten ist, dass eine Nachzahlung ansteht (aber auch nur in der Höhe der zu erwartenden Nachzahlung).

Gruß,
-Efchen

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