Hallo,
Ich wohne bei einer Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaf,in den Mieträumen ist Kabelanschluss vorhanden.Ich habe jetzt einen Vertrag mit Kabel Deuschland für Internet und Telefon unterschrieben,als ich dem Vermieter den Antrag zur Multimediagestaltung zur Unterschrift vorlegte,hat dieser die Unterschrift verweigert mit der Begründung:Wir dulden nicht,daß Kabel unsere Leitungen benuzt,obwohl das ganze kostenlos wäre.
Meine Frage:
Habe ich einen Rechtsanschpruch darauf?
Für eine Antwort wäre ich sehr Dankbar.
MfG.
Hermann