Mietminderung wg. falscher m²-Angabe

Hallo Zusammen,

wir haben eine Dachgeschoss-Whg die im Mietvertrag zu groß angegeben wird. Wir haben selbst mal das Lineal angelegt und kommen auf ca 9,9 % weniger Wohnfläche als im Vertrag zugrundeliegt. Da wir aber einen Haufen an Schrägen und Balken haben, können da durchaus geringe Abweichungen vorkommen.

Meine Frage ist nun:

Was genau zählt denn alles zur Wohnfläche? Darf man Dachbalken abziehen wenn sie im Raum stehen? - da wir befürchten, dass uns ein paar wenige cm² fehlen, würden wir gerne alle Register ziehen.

Wie genau verhält es sich mit dem Wortlaut im Mietvertrag? Habe gelesen, dass es Unterschiede bezgl. Angaben mit m²-Preis x Wohnfläche und Gesamtangaben mit Mietzins gibt, was den etwaigen Anspruch auf Minderung angeht. (Bei uns heißt es zunächst „…und einer anrechenbaren Gesamtwohnfläche von ca. 82,52 m²“ bzw. „…setzt sich der Mietzins für ca. 82,52 m² Wohnfläche…“)
Zwar sind die Angaben mit „ca“ gemacht - allerdings sind zwei Stellen nach dem Komma schon ziemlich genau, als dass es dort ein „ca“ benötigt.

viele Grüße

Auch hallo.

Auch wenn gegen FAQ:1129 verstossen wird:
bis 10% weniger Raum als im Mietvertrag angegeben sind folgenlos möglich. Und wie der Raum berechnet wird, findet man via Archivsuche.
Zum Umsehen: http://www.vermieternetz.de

mfg M.L.