Schlüsselübergabe per Einschreiben?

Hallo!

Jemand kündigt fristgemäß und muss am letzten Tag des Mietverhältnisse die Schlüssel persönlich dem Vermieter aushändigen.

  1. Fall: Was ist aber, wenn der Mieter den Umzug am letzten Miettag plant und die Wohnung erst geräumt hat, wenn der Vermieter schon Büroschluss hat? Dieser besteht aber unbedingt auf die Rückgabe innerhalb der Geschäftszeiten. Allerdings zahlt der Mieter für diesen Tag noch und hat ja auch das Recht diesen noch für den Umzug zu nutzen.

  2. Fall: Der Mieter hat die Wohnung schon zum Monatsletzten geräumt, kann aber aus beruflichen Gründen keinen Urlaub nehmen, um den Schlüssel während der Geschäftszeiten abzugeben. Hat der Mieter das Recht den Schlüssel per Einschreiben abzuschicken, so dass dieser noch am Monatsletzten pünktlich ankommt oder mit Zeugen die Schlüssel in den Briefkasten zu werfen?

Vielen Dank schonmal im Voraus!

Hallo,
wie stellt sich der Mieter denn die Wohnungsübergabe vor? In aller Regel wird dabei nach Schäden etc. geschaut, ein Übergabeprotokoll angefertigt und dann der Schlüssel übergeben. Will der Mieter allen ernstes darauf vertrauen, dass der Vermieter die Wohnungsbesichtigung allein durchführt?
Gruß
loderunner

Der Termin zur Wohnungsübergabe wurde vom Mieter abgesagt, da er mittags innerhalb der Arbeitszeit lag. Allerdings hat der Mieter einen neuen Termin vorgeschlagen, worauf der Vermieter in dem Antwortschreiben nicht eingegangen ist. Lediglich, dass die Schlüssel bis ultimo abgegeben werden müssen. Also kein neuer Abnahmetermin. Der Mieter macht also zur eigenen Sicherheit selbst ein Abnahmeprotokoll unter Zeugen. Trotzdem steht die Schlüsselübergabe noch aus, die Abnahme führt der Vermieter nicht durch.

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IANAL

IANAL

???

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ich sein nix advokat:wink:

???

IANAL

ich sein nix advokat:wink:

Korrekt!

???

Mit meiner Nachricht wollte ich zum Ausdruck bringen, dass nach meiner unmassgeblichen Meinung bei diesem vertrackten Fall ein Besuch beim Anwalt unumgänglich ist…

Gruß,

Florian

Warum denn zum Anwalt - ist doch noch gar nix passiert, keine Forderungen gestellt …
Zu einer Abnahme sind i.Ü. weder Vermieter noch Mieter verpflichtet - ein Abnahmeprotokoll dient lediglich dem Schutz des Mieters, dass die Wohnung ordnungsgemäß zurückgegeben wurde und dass keine (weitere) Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

Der Mieter ist zur Herausgabe und Rückgabe verpflicht - bis spätestens zum Mietzeitende.
Wenn er meint, sein Recht bis möglichst zur letzten Minute voll ausnutzen zu müssen, muss halt zusehen, wie er seine Pflicht erfüllt - bzw. bei selbst zu vertretender verspäteter Rückgabe siehe > § 546a Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe
http://dejure.org/gesetze/BGB/546a.html

Hat der Mieter das Recht den Schlüssel per Einschreiben abzuschicken, so dass dieser noch am Monatsletzten pünktlich ankommt oder mit Zeugen die Schlüssel in den Briefkasten zu werfen?

… Bei der Rückgabepflicht des Mieters handelt es sich um eine so genannte Bringschuld, d.h. der Mieter muss eigenständig - d.h. ohne gesonderte Aufforderung - auf den Vermieter zwecks Rückgabe der Mietsache zukommen. Es gibt keine „Schonfrist“. …
… Der Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters oder das Zusenden des Schlüssels per Post genügen jedenfalls dann den Anforderungen an eine Rückgabe im Sinne des § 546 BGB, wenn der Vermieter an der Rückgabe nicht mitwirkt oder nicht mitwirken kann. …
Quelle: http://www.mieterschutzbund-berlin.de/6_4_3.html

Die rein persönlichen Gründe (dafür keinen Urlaub nehmen) dürften rechtlich gesehen jedenfalls keinen Grund darstellen, eine vorgeschlagene Übergabe/Abnahme während üblicher Geschäftszeiten abzulehnen.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Übergabe außerhalb üblicher Geschäftszeiten zu ermöglichen und z.B. auf Wunsch des Mieters nachts um 23:59 zur Übergabe zu erscheinen.
Insoweit dürfte hier also fehlende Mitwirkung des Mieters vorliegen …
bzw. der Mieter muss halt zusehen, dass er seine Pflicht nun irgendwie schnellstens erfüllt und die ggfs. geschuldete Entschädigung leistet.

ich bezahl doch keinen Anwalt nur weil ich eigentlich keine Möglichkeit sehe die Schlüssel persönlich zu übergeben. Die Wohnungsabnahme ist mir schnurz hätte sie gern gehabt, aber das kann ich jetzt nicht mehr ändern. Es geht mir ja einzig darum, ob es legitim ist, die Schlüssel in den Briefkasten zu werfen oder zum Bespiel dem Hausmeister zu geben. Ich kann mir nun einmal nicht frei nehmen. Leider hat keiner eine Antwort darauf.

Gruß Isabell