Mietpfandrecht an Fahrzeugen in Untervermietung

Hallo,
mal angenommen man hat einen Bekannten, der eine größere Garage angemietet hat und vereinbart mit ihm, daß man sein Auto dort unterstellen kann.
Wenn man nun von diesem Bekannten das restliche Inventar und die restlichen Autos die dort gelagert sind kauft, kann dann der eigentliche Vermieter gut ein Jahr später ein Mietpfandrecht geltend machen obwohl die Autos einen neuen Besitzer haben?

Danke und Gruß

Hallo,
mal angenommen man hat einen Bekannten, der eine größere
Garage angemietet hat und vereinbart mit ihm, daß man sein
Auto dort unterstellen kann.
Wenn man nun von diesem Bekannten das restliche Inventar und
die restlichen Autos die dort gelagert sind kauft, kann dann
der eigentliche Vermieter gut ein Jahr später ein
Mietpfandrecht geltend machen obwohl die Autos einen neuen
Besitzer haben?

Nein, sofern man nachweisen kann, dass die Autos auch tatsächlich erworben worden sind,…

Danke und Gruß

Mietpfandrecht geltend machen obwohl die Autos einen neuen
Besitzer haben?

Nein, sofern man nachweisen kann, dass die Autos auch
tatsächlich erworben worden sind,…

Wer trägt denn die Beweislast? Wie kann so ein Nachweis aussehen? Die Gegenstände und Autos wurden per Handschlag und gg Bargeld veräußert.