Wiederholte Ruhestörung

Hallo!

Der Fall: in einem sonst recht ruhigen Wohngebiet gibt es eine einzige Mietpartei, die vor allem spät abends und nachts häufig mit lauten Partys oder lauten Gesprächen am offenen Fenster stört. Mehrere benachbarte Mieter sind daher seit einigen Wochen abends damit beschäftigt, regelmäßig die Polizei zur Unterbindung der Ruhestörung zu rufen (bisher anonym). Inzwischen hat sich die Mietpartei sogar angewöhnt, einen „Späher“ auf die Fensterbank zu setzen, der bei Eintreffen von Autos insb. der Polizeiautos sofort für Ruhe in der Wohnung sorgt. Mitunter finden diese Parties auch im Dunkeln statt, so dass die eintreffende Polizei nichts mehr von einer Ruhestörung bemerkt. Ein Lärmprotokoll wurde bereits eingerichtet.

Die Schwierigkeit: Beim Anruf auf dem Polizeirevier erwischt man immer häufiger sehr gereizte Beamte, die sehr unwirsch auf die Meldung der Ruhestörung reagieren, weil sie wahrscheinlich überhand nimmt. Laut Aussage der Beamten kann die Polizei wohl nichts weiter machen, als einfach hinzufahren und die Störung abzustellen, dann allerdings nur kurzfristig. Der Beamte empfiehlt eine Anzeige beim Ordnungsamt, wo man sich dann jedoch mit Namen offenbaren muss.

Die Fragen: Sind mit den regelmäßigen „Besuchen“ der Polizeibeamten deren Möglichkeiten ausgeschöpft? Hat man als „Anzeiger“ damit zu rechnen, dass die angezeigte Mietpartei den Namen des „Anzeigers“ erfährt (Sorge um die eigene Person und die Familie)? Macht es Sinn, eine Art „Sammelanzeige“ mit den Mietparteien eines benachbarten Mietshauses zu organisieren? Welche Aussichten hat eine solche Anzeige beim Ordnungsamt, da es sich bei Ruhestörung gerade mal um eine Ordnungswidrigkeit handelt? Die störende Mietpartei macht den äußerlichen Eindruck, ein Haushalt mit niedrigem Einkommen zu sein. Wie lange wird es wohl dauern, bis nach einer Anzeige das Ordnungsamt einschreitet?

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.

wer lange feiert, schläft frühs länger … meistens noch mit nem Kater von irgend einem Billig-fusel.

Ich habe auch solche Nachbarn. Die sind neu eingezogen, ein junges Pärchen. Die ersten 2 Monate waren unerträglich, bis ich den Spies umdrehte. Samstags und Sonntags Frühs um 7,30 Uhr oder 8,00Uhr mal eben meine Stereoanlage an, direkt unter deren Schlafzimmer … das habe ich dann so 3-4 Wochenenden durchgezogen. Auf klingeln an meiner Tür habe ich nicht reagiert. Auf die direkte Nachfrage, ob ich das absichtlich mache um sie zu ärgern, und das sie so nicht schlafen könnten … antwortete ich mit „ich weiss, ist mir alles bewusst - Ich werde Rücksicht nehmen wenn Ihr auch Rücksicht nehmt. Beruht alles auf Rücksicht der Nachbarn wenn man in einem Mietshaus zusammen leben möchte“
Naja, jede Nacht wenn die mal durchfeiern, habe ich frühs ab 7,30Uhr meine Anlage an. Gerne mal mit egyptischer Volksmusik mit schön vielen Trommeln, oder anderen schönen Dingen welche die junegn Leute bestimmt nicht gerne hören.
Ab dem 3.Monat nachdem sie eingezogen sind, ist plötzlich Ruhe. Hin und wieder mal etwas laute Musik - hält sich aber alles in Grenzen und eher nur mal so für ne Stunde höchstens.
Ich hatte mir damals monatlich Ohropax gekauft, seit 2 Monaten brauch ich die nicht mehr. Mein Gegenschlag war zwar nicht unbedingt die feine Art, aber auf gut Zureden hatten die leider nicht reagiert, also musste ich leider … hat zum Glück gefruchtet.
Dazu muss ich noch sagen, dass ich dies mit den anderen Nachbarn abgesprochen hatte! Die wussten alle wann ich meine Musik laut aufdrehe (da ich die jenige war, die unter den „lauten Nachbarn“ wohnte und genau wusste wo das Schlafzimmer ist)
… meine Nachbarn, auch vom Haus gegenüber hatten mich unterstützt, weil die genauso seit Monaten an den lauten Parties der neuen jungen Mieter litten. Wir hatten also alle zusammengehalten. Und es hat geklappt. Jetzt verstehen wir uns sogar gut mit dem jungen Paar. - naja , so wie es eben geht.

Huhu!

Die Schwierigkeit: Beim Anruf auf dem Polizeirevier erwischt
man immer häufiger sehr gereizte Beamte, die sehr unwirsch auf
die Meldung der Ruhestörung reagieren, weil sie wahrscheinlich
überhand nimmt.

Und das vollkommen zu Recht! Es ist nämlich nicht die Aufgabe der Polizei, private Streitigkeiten zu regeln, die man selbst erledigen könnte, wenn man dazu den nötigen Hintern in der Hose hätte. Die anonymen Anzeigeerstatter im Beispielfall sollten sich mal überlegen, ob sie das Verhalten des Ruhestörers nicht provozieren und ob es nicht hilfreich wäre, wenn man zu seiner Einstellung auch stünde. Dann kann man,wenn Gespräche nicht fruchten, gerne alle Register ziehen - allerdings zivilrechtlich, zB mit Unterlassungsverfügung und Zwangsgeldern und nicht auf dem Rücken der Polizei.

Hallo Bonnie,

Wichtig ist das von dir erwähnte Lärmprotokoll. Darin sollte genau dokumentiert werden, an welchem Datum, zu welcher Zeit, wie lange und auf welche Weise (Musik, lautes Gröhlen etc.) Lärm gemacht wurde. Möglichst Zeugen hinzuziehen und deren Namen im Lärmprotokoll vermerken. Dieses Lärmprotokoll schickt die gestörte Mietpartei dann an ihren Vermieter und verlangt Herstellung eines vertragsgemässen Zustands und droht Mietminderung an für den Fall der Nichtabhilfe. Denn: Bei Mietwohnungen muss der Vermieter (nicht der Mieter!) dafür sorgen, daß kein Lärm den Gebrauch der Wohnung beeinträchtigt. Es ist also nicht nötig, daß der Mieter selbst die Polizei ruft oder sich an den störenden Nachbarn wendet.

Selbstverständlich ist es nicht vermeidbar, daß der Name des gestörten Mieters bekannt wird.

Gruss
Christoph

Hallo,

Die Schwierigkeit: Beim Anruf auf dem Polizeirevier erwischt
man immer häufiger sehr gereizte Beamte, die sehr unwirsch auf
die Meldung der Ruhestörung reagieren, weil sie wahrscheinlich
überhand nimmt.

Und das vollkommen zu Recht! Es ist nämlich nicht die Aufgabe
der Polizei, private Streitigkeiten zu regeln, die man selbst
erledigen könnte, wenn man dazu den nötigen Hintern in der
Hose hätte. Die anonymen Anzeigeerstatter im Beispielfall
sollten sich mal überlegen, ob sie das Verhalten des
Ruhestörers nicht provozieren und ob es nicht hilfreich wäre,
wenn man zu seiner Einstellung auch stünde. Dann kann man,wenn
Gespräche nicht fruchten, gerne alle Register ziehen -
allerdings zivilrechtlich, zB mit Unterlassungsverfügung und
Zwangsgeldern und nicht auf dem Rücken der Polizei.

ich kenne (fiktive) ähnliche Situationen.
Da geht es nicht um „Hintern in der Hose haben“. Meist führt eine Anzeige zu einem Kreislauf an weiteren Schikanen, z.B. Demolieren von Autos oder Fahrrädern, oder, dass man sich nicht mehr alleine aus dem Haus traut.
Wie im Start-Post schon stand, wahrscheinlich sind die Störer den unteren Einkommensgruppen zuzuordnen.
Solche Störer haben ja nichts zu verlieren, sie leben am Existenzminimum, welche Repressalien sollen da helfen?
Und Gefängnis gibts auf Lärmbelästigung wohl nicht.
Ich habe selbst mal in so einem Viertel gewohnt und hatte selbst ähnliche Probleme.

Jetzt würde mich aber mal aus Mietrechtssicht interessieren:
Kann solchen Störern fristlos gekündigt werden?
Wenn diese sich wiederum gegen die Kündigung wehren, wie lange dauert es längstens, bis, wenn diese den Streit verlieren, sie aus der Wohnung raus sind?

Gruß
Frank