Ok, sagen wir also das ein Techniker in der Wohnung war, der
sich die Spülmaschine angeschaut hat und der Meinung war, dass
es günstiger sei die Maschine zu ersetzten als zu Reparieren.
Auf Grund dessen wollte die Vermieterin die Spülmaschine
ersetzen.
Soweit so gut, jeder normale Vermieter hätte dem Miter Nahegelgt selbst eine zu beschaffen, was ihm den vorteil bringt, die Maschine mitzunehmen und über gebraucht oder neu zu entscheiden und ihr den vorteil bringt, nicht mehr für Wartung und Reparatur zuständig zu sein.
Das ersetzen erfolgte aber nicht bis zum Auszug des
Mieters.
Wieviel Zeit liegt zwischen Maschine Kaputt und Auszug, ein Monat? dann ist die VM wohl noch nicht fündig geworden, aber was schert es den Mieter der eh schon auf dem Sprung war (und evtl. aus Kulanz die 80 Eu zahlt, damit er eben keine weiteren Reparatur und Renovierkosten hat), oder ein Jahr, dann hat der Mieter ein Jahr Miete für eine Maschine bezahlt die es nicht gibt, also wären die 80 Eu allemal abbezahlt.
Nun beim Auszug des Mieters und Abrechnung der
nebenkosten und Mietkaution soll der Mieter nun einen Anteil
von 80€ zahlen für die Spülmaschine, die vom Nachmieter
gekauft werden soll.
Wie gesagt, hat er diese Maschine nicht eh schon mit der Miete mitbezahlt, Kleinreparaturen sind ja nicht nur auf einen wert beschränkt, sondern auch auf Ihre Einfachheit, die ein Selbermachen erlauben, tropfender Wasserhahn auswechseln ist ggf. Mietersache, wenn sihn denn stört, Tapeten neu, Malarbeiten, auch, aber eine komplizierte Spülmaschinenreparatur nicht und auch kein Neukauf wenn kaputt.
Ich tät eher zum nicht Spüli, aber für die Renovierung der Wohnung, bezahlen tendieren, da es eben nicht deine Spülmaschine ist, und offenbar normale Abnutzung vorliegt. Bei einer kleinen Privatvermieterin steckt natürlich nicht soviel Finanzkraft dahinter, wie bei einer großen Wobau, drum drücken die sich gerne vor sowas und wälzen es auf den Mieter ab, (genauso wie ja offenbar der Neukauf durch den Neumieter bezahlt werden soll, dem würde ich raten nimm die Wohnung ohne Spüli und kauf die deine eigene, das ist gut für die Vermieterin, da sie nicht mehr dafür verantwortlich und auch gut für den eigenen Geldbeutel, da man sich die Maschine aussuchen kann.)
Es ist also keine neue oder reparierte Spülmaschine bis zum
Auszug des Mieters vorhanden.
Wieder ist die frage wie lange
Und die 80€ entsprechen dem Betrag der vereinbarten kleinst
Reperatur Klausel.
Die genauso durch die Renovierung aufgefressen werden, übers Jahr gerechnet sollte soviel also in die Wohnung gesteckt werden, durch Malen, neue Tapteten, neuen Duschkopf, etc. Sind deine 80 eu für dieses Jahr nicht schon verbraucht, allein wenn du die Wohnung weißen musst (Tapezieren, oder Wände nacktmachen, Schadstellen an Fußleisten lackieren etc.)
Muss der Mieter jetzt die 80€ zahlen, sind die 80€ zu hoch
angesetzt, da die 6-7Jahre alte Küche nur 250€ gekostet hat.
Mit den Kosten für die Küche hat das wenig zu tun, da die fragliche maschine ja erst angeschaft werden soll, ich denke hier sollen die 80 Eu ZWeckentfremdet werden…
Oder ist die Forderung der Vermieterin hinfällig, da noch
keine Spülmaschine eingebaut wurde.
…Und da bisher für eine Wohnung MIT Spülmaschine gezahlt wurde. Rein theoretisch könntest du genausogut von Ihr den Spülmaschinenanteil der Spülilosen Zeit nachfordern.
Vielleicht hilft das, damit sie von der Forderung Abstand nimmt, je nachdem wielange die Maschine schon weg war, bei ein paar Wochen hilft es nicht viel.
Gut das du von der wegkommst.
Je nachdem was noch an Posten offen sind kannst du ihr die 80 Eu (oder weniger, 80:12 Monate x Monat des Auszugs)als Reparaturpauschale anbieten, damit du wegkommst, unabhängig davon ob sie die Maschine davon kauft oer eben Lackstellen beseitigt, aber für die Renovierung bist du dann auch nicht mehr verantwortlich.
Gruß Susanne