Defektes Küchengerät

Hallo alle zusammen, ich würde gerne einen Fall mit euch diskutieren. Und zwar haben wir folgendes Szenario, dass vielleicht auch in Realität auftreten könnte.

Eine Vermieterin vermietet dem Mieter eine Wohnung mit Einbauküche. Auf dem Mitvertrag ist nur die Einbauküche, ohne die Geräte explizit zu nennen, erwähnt. Nun geht kurz vor der Kündigung des Mitverhältnis zum Beipiel die Spülmaschine, ohne eigen verschulden des Mieters, kaputt. Die Spülmaschine hat schon einige Jahre auf dem Buckel, sagen wir mal 6-7Jahre. Und die gesamte Küche wurde von der Vermieterin vom Vormieter für 250€ mit Schränken, Kühlschrank, Wasserbeuler und eben dieser Spülmaschine übernommen. Die Zeit streicht ins Lande bis zu dem Zeitpunkt des Auszuges. Bis dahin gab es keine funktionierende Spülmaschine in der Wohnung, nur das Vorhaben der Vermietering eine neue Spülmaschine zu besorgen.

Da die Spülmaschine kaputt ist, möchte die Vermieterin die Maschine vom Mieter ersetzt haben. Möchte aber keine gebrauchte oder billige Maschine sondern eine neue für 600-700€. Von diesen 600-700€ möchte die Vermietering nun einen Anteil vom Mieter von 80€ haben.

Nun bekommt der Mieter aber mit, das sein Nachmieter die restlichen 520€ mitzahlen soll und somit die Spülmaschine ja eigentlich sein eigentum ist. Die Vermieterin will für die Spülmaschine somit kein Geld ausgeben. Und welzt die Kosten auf den Mieter und den Nachmieter um.

Ist sowas Rechtens? Wohl kaum, oder? Und wer müsste was in Wirklichkeit zahlen?

Bin mal gespannt auf eure Antworten zu diesem Fall.

Was vermietet ist muss auch vom Vermieter in Ordnung gehalten werden, dh. als das Ding kaputt ging, hätte sie einen Reparaturdienst beauftragen müssen, der erst mal schaut was kaputt ist und es entweder repariert hätte oder eben zu einer Neuanschaffung geraten.
Wenn Reparatur nicht möglich oder zu kostenintensiv, hätte die Vermieterin mit dem Mieter klären müssen, ob die Spülmaschine weiter Mietgegenstand sein soll, dann hätte sie eine neue kaufen müsen oder wenn nicht, dann hätte sie die Spülmaschine durch eine Ergänzung zum Mietvertrag rausnehmen müssen, und der Mieter hätte sich eine aussuchen können (neu, gebraucht oder gleich ganz verzichten) und diese auch beim Auszug mitgenommen.
Da die EBK im Mietvertrag war, war ja die Miete auch etwas höher als ohne EBK (bzw. hätte sein sollen)und durch diese Mehreinnahmen sollten solche Kosten zur Funktionserhaltung auch gedeckt sein. Das ist bei einer freiwillig vorhandenen Spülmaschine nicht anders als bei einer Kloschüssel, Wasserleitung oä. zwingend vorhandenen Gegenständen.

Gruß Susanne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

grundsätzlich hat den Mieter nicht zu interessieren, welche Abmachungen die VM mit dem Nachmieter trifft. Die Frage ist lediglich, ob die 80 Euro gerechtfertigt sind oder nicht. Die alte Maschine gehörte der VM. Wieviel die VM dafür bezahlt hat ist nur insofern interessant, als dies Rückschlüsse auf den Zeitwert zulässt, wobei die Übernahme der Küche durch die Vermieterin natürlich auch ein Deal unter Freunden gewesen sein kann und deshalb die Küche mehr als 250 Euro wert ist. Ob die 80 Euro gerechtfertigt sind, ist also nicht so einfach aus der Ferne zu sagen. Es hängt auch davon ab, ob der Ausfall normaler Verschleiß ist. 80 Euro dürfte vermutlich auch noch unter die Kleinreparaturklausel fallen (bin mir aber nicht sicher).

Wenn die VM mit dem NM ausgemacht hat, dass er die Maschine bezahlt, fällt das unter Vertragsfreiheit und hat mit dem bisherigen Mieter nichts zu tun.

Gruß, Niels

Ok, sagen wir also das ein Techniker in der Wohnung war, der sich die Spülmaschine angeschaut hat und der Meinung war, dass es günstiger sei die Maschine zu ersetzten als zu Reparieren.

Auf Grund dessen wollte die Vermieterin die Spülmaschine ersetzen. Das ersetzen erfolgte aber nicht bis zum Auszug des Mieters. Nun beim Auszug des Mieters und Abrechnung der nebenkosten und Mietkaution soll der Mieter nun einen Anteil von 80€ zahlen für die Spülmaschine, die vom Nachmieter gekauft werden soll.

Es ist also keine neue oder reparierte Spülmaschine bis zum Auszug des Mieters vorhanden.

Und die 80€ entsprechen dem Betrag der vereinbarten kleinst Reperatur Klausel.

Muss der Mieter jetzt die 80€ zahlen, sind die 80€ zu hoch angesetzt, da die 6-7Jahre alte Küche nur 250€ gekostet hat. Oder ist die Forderung der Vermieterin hinfällig, da noch keine Spülmaschine eingebaut wurde.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

nehmen wir an, dass als kleinst Reperaturenklausel mit dem Mietvertrag 80€ vereinbart wurden.
Es besteht auch kein Wartungsvertrag für die Küchengeräte. Nur für den Wasserbeuler.
Die Spülmaschine und die gesamte Küche ist schon sehr alt, vermutlich auch älter als die 6-7Jahre.

Die Spülmaschine hat einen Neuwert von um die 400€. Und war Bestandteil der Küche, die die Vermietering vor einem Jahr von dem Vormieter für 250€ übernommen hat.

Wenn man also von 400€ Neuwert ausgehen und die Spülmaschine 7Jahre alt ist müsste die Formel doch für den Restwert der Maschine wie folgt sein:

400€ / 10Jahre Nutzung * 3 Jahre Restnutzung = 120€

Also müsste der Mieter nicht die 80€ zahlen sondern die 120€ oder fällt das dann unter die kleinst Reperaturen, oder ist die Rechnung falsch?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ok, sagen wir also das ein Techniker in der Wohnung war, der
sich die Spülmaschine angeschaut hat und der Meinung war, dass
es günstiger sei die Maschine zu ersetzten als zu Reparieren.

Auf Grund dessen wollte die Vermieterin die Spülmaschine
ersetzen.

Soweit so gut, jeder normale Vermieter hätte dem Miter Nahegelgt selbst eine zu beschaffen, was ihm den vorteil bringt, die Maschine mitzunehmen und über gebraucht oder neu zu entscheiden und ihr den vorteil bringt, nicht mehr für Wartung und Reparatur zuständig zu sein.

Das ersetzen erfolgte aber nicht bis zum Auszug des
Mieters.

Wieviel Zeit liegt zwischen Maschine Kaputt und Auszug, ein Monat? dann ist die VM wohl noch nicht fündig geworden, aber was schert es den Mieter der eh schon auf dem Sprung war (und evtl. aus Kulanz die 80 Eu zahlt, damit er eben keine weiteren Reparatur und Renovierkosten hat), oder ein Jahr, dann hat der Mieter ein Jahr Miete für eine Maschine bezahlt die es nicht gibt, also wären die 80 Eu allemal abbezahlt.

Nun beim Auszug des Mieters und Abrechnung der
nebenkosten und Mietkaution soll der Mieter nun einen Anteil
von 80€ zahlen für die Spülmaschine, die vom Nachmieter
gekauft werden soll.

Wie gesagt, hat er diese Maschine nicht eh schon mit der Miete mitbezahlt, Kleinreparaturen sind ja nicht nur auf einen wert beschränkt, sondern auch auf Ihre Einfachheit, die ein Selbermachen erlauben, tropfender Wasserhahn auswechseln ist ggf. Mietersache, wenn sihn denn stört, Tapeten neu, Malarbeiten, auch, aber eine komplizierte Spülmaschinenreparatur nicht und auch kein Neukauf wenn kaputt.
Ich tät eher zum nicht Spüli, aber für die Renovierung der Wohnung, bezahlen tendieren, da es eben nicht deine Spülmaschine ist, und offenbar normale Abnutzung vorliegt. Bei einer kleinen Privatvermieterin steckt natürlich nicht soviel Finanzkraft dahinter, wie bei einer großen Wobau, drum drücken die sich gerne vor sowas und wälzen es auf den Mieter ab, (genauso wie ja offenbar der Neukauf durch den Neumieter bezahlt werden soll, dem würde ich raten nimm die Wohnung ohne Spüli und kauf die deine eigene, das ist gut für die Vermieterin, da sie nicht mehr dafür verantwortlich und auch gut für den eigenen Geldbeutel, da man sich die Maschine aussuchen kann.)

Es ist also keine neue oder reparierte Spülmaschine bis zum
Auszug des Mieters vorhanden.

Wieder ist die frage wie lange

Und die 80€ entsprechen dem Betrag der vereinbarten kleinst
Reperatur Klausel.

Die genauso durch die Renovierung aufgefressen werden, übers Jahr gerechnet sollte soviel also in die Wohnung gesteckt werden, durch Malen, neue Tapteten, neuen Duschkopf, etc. Sind deine 80 eu für dieses Jahr nicht schon verbraucht, allein wenn du die Wohnung weißen musst (Tapezieren, oder Wände nacktmachen, Schadstellen an Fußleisten lackieren etc.)

Muss der Mieter jetzt die 80€ zahlen, sind die 80€ zu hoch
angesetzt, da die 6-7Jahre alte Küche nur 250€ gekostet hat.

Mit den Kosten für die Küche hat das wenig zu tun, da die fragliche maschine ja erst angeschaft werden soll, ich denke hier sollen die 80 Eu ZWeckentfremdet werden…

Oder ist die Forderung der Vermieterin hinfällig, da noch
keine Spülmaschine eingebaut wurde.

…Und da bisher für eine Wohnung MIT Spülmaschine gezahlt wurde. Rein theoretisch könntest du genausogut von Ihr den Spülmaschinenanteil der Spülilosen Zeit nachfordern.
Vielleicht hilft das, damit sie von der Forderung Abstand nimmt, je nachdem wielange die Maschine schon weg war, bei ein paar Wochen hilft es nicht viel.

Gut das du von der wegkommst.
Je nachdem was noch an Posten offen sind kannst du ihr die 80 Eu (oder weniger, 80:12 Monate x Monat des Auszugs)als Reparaturpauschale anbieten, damit du wegkommst, unabhängig davon ob sie die Maschine davon kauft oer eben Lackstellen beseitigt, aber für die Renovierung bist du dann auch nicht mehr verantwortlich.

Gruß Susanne