Dinge bezahlen, die nicht Im Mietvertrag stehen?

Hallo zusammen.

Nehmen wir mal Mieter A macht die erste Wohnungsbegehung mit dem Vermieter B.
Der Vermieter B sagt, dass eine dem Anschein nach noch vom Vormieter vorhandene Küche entweder behalten oder rausgerissen werden darf.
Mieter A schmeißt die Küche nach Vertragsunterzeichnung raus, weil diese schon ziemlich alt und abgenutzt ist. Die Küche steht auch nicht im Mietvertrag.
Vermieter B möchte nun auf einmal die Küche ersetzt haben.
Muss Mieter A diese bezahlen,
da a) keine Küche im Mietvertrag steht
und b) er gesagt hat, dass die Küche rausgerissen werden darf ?
Hinzu kommt, dass Vermieter B keine Rechnung hat, sondern lediglich ein Prospekt.

Hallo

Hallo zusammen.

Nehmen wir mal Mieter A macht die erste Wohnungsbegehung mit
dem Vermieter B.
Der Vermieter B sagt, dass eine dem Anschein nach noch vom
Vormieter vorhandene Küche entweder behalten oder rausgerissen
werden darf.
Mieter A schmeißt die Küche nach Vertragsunterzeichnung raus,
weil diese schon ziemlich alt und abgenutzt ist. Die Küche
steht auch nicht im Mietvertrag.
Vermieter B möchte nun auf einmal die Küche ersetzt haben.
Muss Mieter A diese bezahlen,
da a) keine Küche im Mietvertrag steht

dann ist dadrüber auch nix zu reden, erst recht nicht zu bezahlen

und b) er gesagt hat, dass die Küche rausgerissen werden darf

Wie ist denn die Beweisslage?? Zeugen etc…

?
Hinzu kommt, dass Vermieter B keine Rechnung hat, sondern
lediglich ein Prospekt.

LG
Mikesch

und b) er gesagt hat, dass die Küche rausgerissen werden darf

Wie ist denn die Beweisslage?? Zeugen etc…

LG
Mikesch

Der Vermieter war alleine bei der Aussage, die Mieter zu zweit.

na besser gehts doch nicht:smile:,der Kater würde sich in der Situation glattweg verklagen lassen

Der Kater

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