Kann ein Vermieter den Mietvertrag kündigen, wenn in den Mietvertrag steht " die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat … dies gilt ebenfalls auch für den Vermieter … "
Kann ein Vermieter den Mietvertrag kündigen, wenn in den
Mietvertrag steht " die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat …
dies gilt ebenfalls auch für den Vermieter … "
Moin,
soweit ich weiß sind 3 Monate gesetzlich geregelt.
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
LG Bernd
Wenn aber Mieter /Vermieter sich laut Mietvertrag auf 1 Monat geeinigt haben ??
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Dann denke ich das die Einigung unwirksam erscheint. Es sei denn beide sind einverstanden damit ?!
War ja nicht immer so , sonder erst seit der Mietrechtsreform.
LG Bernd
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Auch wenn Mieter/Vermieter den vertrag unterschrieben haben ?
Selbst wenn dies unwirksam ist und eine Frist vom 3 Monaten besteht, kann dann der Vermieter einfach das Mietverhältnis kündigen ??
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Auch wenn Mieter/Vermieter den vertrag unterschrieben haben ?
Selbst wenn dies unwirksam ist und eine Frist vom 3 Monaten
besteht, kann dann der Vermieter einfach das Mietverhältnis
kündigen ??
Kündigung ist ein anderes Thema würd ich sagen, die Frage war ja die zur Kündigungsfrist.
Wenn gekündigt wird muss auf jeden Fall die Frist gewahrt werden.
Wegen der Kündigung würde ich nochmal gesondert Fragen 
Bernd