Heizkostenabrechnung

Person A hat zwischen 2005 und 2006 in einer Mietwohnung gewohnt und zwar zwischen Juli 2005 und Mrz 2006. Jetzt bekommt Person A eine Heizkostenabrechnung vom Jahr 2006 die wesendlich höher ist als die vom Jahr 2005. Obwohl Person A in dem Zeitraum von Jan 06 bis Mrz 06 in einer anderen Wohnung wohnte und die Mietswohnung nicht nutzte.
Person A meint es wäre eine falsche Heizkostenabrechnung.
Kann es sein das Person A vom Vermieter übers Ohr gehaut wurde?
Wie kann eine Heizkostenabrechnung in solcher Höhe entstehen?
Im Vorjahr wurde nichts nachgezahlt.

#Hallo,

ja kann sein.

Zur Abrechnung selbst muss gesagt werden, dass eine Abrechnung immer nachvollziehbar ist.

Gruß

Person A hat zwischen 2005 und 2006 in einer Mietwohnung

gewohnt und zwar zwischen Juli 2005 und Mrz 2006. Jetzt
bekommt Person A eine Heizkostenabrechnung vom Jahr 2006 die
wesendlich höher ist als die vom Jahr 2005. Obwohl Person A in
dem Zeitraum von Jan 06 bis Mrz 06 in einer anderen Wohnung
wohnte und die Mietswohnung nicht nutzte.
Person A meint es wäre eine falsche Heizkostenabrechnung.
Kann es sein das Person A vom Vermieter übers Ohr gehaut
wurde?
Wie kann eine Heizkostenabrechnung in solcher Höhe entstehen?
Im Vorjahr wurde nichts nachgezahlt.

Hallo

#Hallo,

ja kann sein.

Zur Abrechnung selbst muss gesagt werden, dass eine Abrechnung
immer nachvollziehbar ist.

dann sind ca 70% ungültig, weil ebend nicht nachvollziehbar sind.Es fehlen immer die 30 Seiten zur Erklärung:wink:

LG

Mikesch

Hallo,

auf was soll denn die Abrechnung bassieren?

Auf Gradtagszahlen? Oder gibt es Zählerstände? Wie ist das Verhältnis Verbrauch/Wohnfläche bei der Abrechnung? 50:50?

Gruß
Stiefel

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Da es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt mit ca. 20 Parteien
sind die Kosten verteilt. Die Ablesung erfolgt elektronisch über Techem, außerdem wurde kein Protokoll von Person A unterschrieben bzw. wurde ihm keine Zahlen der Ablesung bekannt.
Nach Auszug war die Wohnung gleich wieder vermietet.

Da es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt mit ca. 20 Parteien
sind die Kosten verteilt. Die Ablesung erfolgt elektronisch
über Techem, außerdem wurde kein Protokoll von Person A
unterschrieben bzw. wurde ihm keine Zahlen der Ablesung
bekannt.

Wenn kein Zählerstand per Auszug vorhanden ist, muss die Abrechnung auf Gradtagszahlen bassieren.
Man könnte aber auch mal den Nachmieter fragen, ob er einen Anfangszählerstand hat? Bzw. den Verwalter anrufen, der kann ein die Abrechnung auch erklären!

Nachfrage e-mail
Hallo,
wenn nach Gradtagszahlen abgerechnet wird, dann muss das doch für alle
anderen Verbraucher ebenfalls gelten?
Oder darf da eine gemischte Berechnung erfolgen? Bei anderen Arten ist
das auch nicht zulässig, also bei einem Verbraucher nach Zähler, bei
dem anderen Verbraucher dann qm. Oder?
Fragt ganz ratlos
R.

Wenn kein Zählerstand per Auszug vorhanden ist, muss die
Abrechnung auf Gradtagszahlen bassieren.
Man könnte aber auch mal den Nachmieter fragen, ob er einen
Anfangszählerstand hat? Bzw. den Verwalter anrufen, der kann
ein die Abrechnung auch erklären!

Heizkostenverordnung
Hallo,

wenn nach Gradtagszahlen abgerechnet wird, dann muss das doch
für alle
anderen Verbraucher ebenfalls gelten?

Nein!

Oder darf da eine gemischte Berechnung erfolgen? Bei anderen
Arten ist
das auch nicht zulässig, also bei einem Verbraucher nach
Zähler, bei
dem anderen Verbraucher dann qm. Oder?

Wir sind hier auch in der Heizkostenverordnung.
Und die klärt die ganze Sache.

§ 9b Absatz 3 Heizkostenverordnung erklärt sinngemäß, wenn keine Zwischenablesung bei einem Nutzerwechsel erfolgt ist, so sind die Kosten gemäß §9b Absatz 2 der übrigen Kosten umzulegen. Und die werden nach Gradtagszahlen umgelegt.

Die Heizkostenverordnung erklärt es aber besser, als ich es je könnte…:smile:…schau also mal lieber selbst unter § 9b Absatz 3 rein.

http://www.steuernetz.de/gesetze/hkv/hkv.pdf

Gruß
Stiefel

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danke owt
Heute kein weiterer text

Jetzt
bekommt Person A eine Heizkostenabrechnung vom Jahr 2006 die
wesendlich höher ist als die vom Jahr 2005.

Wenn ich das richtig interpretiere, würde es eine Abrechnung von 01. Jan bis Ende März geben. Dann müsste man bei der Frage berücksichtigen, dass dieser Zeitraum in die „Hauptheizperiode“ fällt. Mir scheint, dies wurde nicht bedacht.
Anonsten müsste man natürlich die Fragen von Stiefel noch klären.

Obwohl Person A in
dem Zeitraum von Jan 06 bis Mrz 06 in einer anderen Wohnung
wohnte und die Mietswohnung nicht nutzte.
Person A meint es wäre eine falsche Heizkostenabrechnung.
Kann es sein das Person A vom Vermieter übers Ohr gehaut
wurde?
Wie kann eine Heizkostenabrechnung in solcher Höhe entstehen?
Im Vorjahr wurde nichts nachgezahlt.

Grüße

Gradzahltage
Was aber wenn dies Methode dre Gradzahltage angewandt wurde?
Person A hat eine elektroischen Heiizkostenablesung inkl. Fühler im Raum. Also wenn es elektroisch abgelesen wurde, musste ja auch erkannt werden dass Person A die Wohnung nicht beheizt hat in der Zeit zwischen Januar und März. Wie kann es also sein das der Vermieter für drei Monate mehr verlangt an Heizkosten als für das halbe Jahr im Vorjahr?

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